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Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie. Jeder kennt die Situation: Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist einem Mitmenschen ein Schaden entstanden. Leider reicht
eine Entschuldigung nicht immer aus.
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Normalerweise heißt es, wer einen Schaden verursacht, muss auch dafür grade stehen und den Schaden ersetzen.
Hier gelten bereits kleine Schäden, wie ein Rotweinfleck auf dem neuen Sofa des Nachbarn als sehr ärgerlich und teuer. Jedoch können Schäden schnell auch existenzbedrohend werden, sobald Personen verletzt oder sogar getötet werden. Jahrelange Kosten für Pflege und Behandlungen können bis in die Millionen gehen. Daher sind Sie mit dem Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für Personen- Sach- und Vermögenschäden auf der sicheren Seite.
Darüber hinaus bietet die Privathaftpflicht oft Erweiterungen, die nicht direkt mit der Haftung in Zusammenhang stehen, aber durchaus interessant sein können.
Das bekannteste Beispiel hierfür ist die Ausfalldeckung. Die Ausfalldeckung leistet gemäß den zugrunde liegenden Bedingungen, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird, und die daraus resultierende Schadenersatzforderung gegen den Dritten nicht durchgesetzt werden kann.
Fügen Sie einem Dritten aus Versehen, Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit einen Schaden zu,
schützt Sie die Privathaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen: Schnell sind sie passiert. Sie sind vielleicht in Eile, müde oder gestresst und abgelenkt. Dies sind die idealen Voraussetzungen für Missgeschicke. Bereits kleine Unaufmerksamkeiten können große Schäden verursachen. Dies gilt vor allem für Personenschäden.
Sie können Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder eine lebenslange Rentenzahlung zur Folge haben. Nach dem Gesetz haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen in unbegrenzter Höhe lebenslang. Dies kann sehr teuer werden und die persönlichen finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Eine Privathaftpflicht ist daher unentbehrlich. Der Versicherer kommt in diesem Fall für die Schadenersatzansprüche auf. Dies gilt jedoch nicht für absichtlich herbeigeführte Schäden. Die private Haftpflicht kommt nicht nur für die Schäden auf, sondern prüft auch, ob die Ansprüche berechtigt sind. Ist dem nicht so, wehrt der Versicherer sie ab, notfalls vor Gericht. Er kommt für die Prozesskosten auf.
Eine private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder Haushalt benötigt. Bereits durch kleine Unachtsamkeiten können große Schäden entstehen. Eine private Haftpflicht sichert Sie gegen selbst verursachte Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab. Mit unserem Vergleich können Sie sparen.
Wenn Sie sich die Leistungen der Versicherung genauer ansehen,
wird schnell klar, dass sie sich für jeden lohnt. Jeder, der einen Schaden verursacht, ist dazu verpflichtet, dafür in unbegrenzter Höhe aufzukommen. Je nach Schaden kann dies existenzbedrohend sein und sogar in die Privatinsolvenz führen. Jeder sollte daher die private Haftpflichtversicherung abschließen, denn sie rettet im Ernstfall vor einem finanziellen Ruin. Für die Begleichung des Schadens wird gewöhnlich eine Frist gesetzt.
Wird sie nicht eingehalten, da der Verursacher beispielsweise die finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, fallen für die dadurch entstehenden Schulden zusätzliche Zinsen an. Sogar strafrechtliche Konsequenzen können im Verlauf dazukommen. Schulden sind übrigens auch auf Familienmitglieder übertragbar, sodass sie den Kindern oder anderen Familienmitgliedern vererbt werden können.
Jeder sollte eine private Haftpflichtversicherung haben,
denn niemand kann Schäden gänzlich ausschließen. Viele sind unvorhersehbar und schnell passiert. Welchen Umfang der Versicherungsschutz bieten soll, muss jeder selbst entscheiden. Im Versicherungsrechner kann der genaue Leistungsumfang einfach, schnell und übersichtlich verglichen werden.
Die oberste Regel lautet bei der Privathaftpflichtversicherung:
Wählen Sie eine möglichst hohe Deckungssumme, denn die gesetzliche Haftung ist unbegrenzt. Sowohl Sach- als auch Personenschäden können schnell enorm ansteigen, sodass die Deckungssumme mehrere Millionen Euro betragen sollte.
Die Versicherung - da steckt viel drin.
Und kostet in diesem Fall nur wenig mehr, zahlt sich aber insbesondere bei teuren Personenschäden besonders aus. Den Rest, der oberhalb der Versicherung müssen Sie sonst aus Ihrem Privatvermögen tragen. Versicherer bieten inzwischen sehr hohe Summen und oftmals sogar eine unbegrenzte Deckung an.
Eine Selbstbeteiligung verringert den jährlich zu zahlenden Beitrag.
Dafür müssen Sie jedoch im Schadensfall den vereinbarten Betrag selbst bezahlen. Eine Privathaftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung kostet meistens nur wenige Euro mehr im Jahr.
Kurz und gut - eine Privathaftpflichtversicherung leistet für:
Wiederherstellung oder Ersatz der beschädigten Gegenstände,
Folgeschäden wie Nutzungsausfall,
Bergungs- und Behandlungskosten,
Verdienstausfall,
Schmerzensgeld *,
bei bleibenden Schäden wird lebenslange Rente gezahlt,
Abwehren von unberechtigten Ansprüchen
* Unter Schmerzensgeld wird eine Entschädigung verstanden, die für Schäden gefordert werden kann, die keiner materiellen Art sind, beispielsweise das Leid durch einen großen psychischen Schock oder eine Gefährdungshaftung.
Die Haftpflicht leistet nicht für:
Unsere Beispiele zeigen, wie schnell eine kleine Unachtsamkeit zur großen finanziellen Belastungsprobe werden kann.
Wir beraten Sie unabhängig und kümmern uns im Schadensfall um schnelle Hilfe.
Die vertraglich vereinbarte Deckungssumme ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Versicherung. Sie beschreibt die maximale Entschädigung, die das Versicherungsunternehmen für einen Schadensfall bezahlt. Sie kann sich auf eine bis zehn Millionen Euro belaufen. Beachten Sie, dass die Unterschiede bei den Beiträgen zwischen den Summen meist gering ausfallen, sodass es sinnvoll ist, eine höhere Deckungssumme auszuwählen. Bei Personen- und Sachschäden empfiehlt sich eine Summe von mindestens drei Millionen Euro. Noch besser sind fünf bis zehn Millionen. Mit 50 Millionen Euro sind Sie perfekt abgesichert. In Schadensfällen müssen Sie alle Kosten, die höher als die Deckungssumme sind, aus eigener Tasche finanzieren.
Die Privathaftpflichtversicherung kennt jedoch auch Ausschlüsse, für die ggf. spezielle Haftpflichtversicherungen benötigt werden. Die wichtigsten Beispiele hierfür sind:
Andere Ausschlüsse sind hingegen zusätzlich im Rahmen der Privathaftpflicht versicherbar. Die wichtigsten Beispiele:
In der Single-Privathaftpflicht wird lediglich der Versicherungsnehmer selbst versichert.
In der Familienprivathaftpflicht sind neben dem Lebenspartner auch die Kinder mitversichert. In der Regel endet der Versicherungsschutz für unverheiratete Kinder in der Familienhaftpflicht mit dem Abschluss der Erstausbildung.
Tierhalterpflicht | Bauherrenhaftpflicht | Gewässerschadenhaftpflicht | Deckung für deliktunfähiges Kind | Schlüsselverlust
Viele Versicherungsunternehmen bieten Zusatzleistungen an,
mit denen Versicherte gegen einen Mehrbeitrag den Grundschutz erhöhen bzw. gewisse Risiken absichern können, beispielsweise:
Übrigens: Die Hundehaftpflichtversicherung ist je nach Wohnsitz für bestimmte Hundearten sogar gesetzliche Pflicht.
Ebenso möglich: Deckung für deliktunfähiges Kind
Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr haften nicht für selbst verursachte Schäden. Innerhalb des Straßenverkehrs liegt die Haftungsgrenze bei zehn Jahren. Eltern haften für deliktunfähige Kinder nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Bei Schadensfällen, die vom Kind nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden, werden die Kosten vom Versicherer übernommen.
Wenn Sie die Beiträge verringern möchten, können Sie eine Privathaftpflicht mit Selbstbeteiligung wählen. Je höher diese ist, desto niedriger wird die zu zahlende Versicherungsprämie. Sie zahlen im Falle eines Schadens nur die vereinbarte Selbstbeteiligung. Prüfen Sie jedoch die genauen Unterschiede bezüglich der Kosten ohne Selbstbeteiligung. Wenn sie gering sind, ist die Selbstbeteiligung meist nicht sinnvoll.