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Wofür zahle ich einen gesetzlichen Zuschlag in der PKV?

Lesezeit: ca. 6 Minuten

Warum wir in der PKV einen gesetzlichen Zuschlag zahlen:

 

Sie haben eine private Krankenversicherung und sind im Alter zwischen 21 und 60 Jahre?

Dann zahlen Sie wohl seit dem Jahr 2000 zusätzlich zum Beitrag, den gesetzlichen Zuschlag.

 

Sind die Beiträge in der PKV auch ohne Beitragszuschlag im Alter viel zu teuer? Leider ja, das kennen wir aus unserer beruflichen Praxis als Versicherungsmakler. Häufig beraten wir Menschen, deren Altersvorsorge nicht ausreicht, um die steigenden Beiträge zu stemmen.

 

Genau darum hat unsere Regierung einen Vorsorgezuschlag von 10 Prozent zur Pflicht für alle Privatversicherten verabschiedet und gleichzeitig für Versicherungen klare Regeln definiert. Erfahren Sie hier mehr über die Vorteile und Nachteile vom gesetzlichen Zuschlag.

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Gesetzlicher Zuschlag - für Ihr Wohlergehen. 

Wenn Sie in der privaten Krankenversicherung versichert sind, so bezahlen Sie auch einen gesetzlichen Zuschlag von 10 % auf Ihre Prämie. Dieser Mehrbeitrag ist neben den bereits obligatorisch zu bildenden Alterungsrückstellungen gesetzlich vorgeschrieben. Warum ist das so? Dem wollen wir im Folgenden auf den Grund gehen. Lesen Sie in diesem Blog, wieso ein gesetzlicher Zuschlag auch für Sie sinnvoll ist.


Erfahren, wie Sie ab 60 von der extra Altersrückstellung profitieren können. 

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Unsere hilfsbereiten Versicherungsmakler sind gerne für Sie da.

Altersrückstellungen und der gesetzliche Zuschlag in der PKV

 

Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen wird ihr Beitrag anhand folgenden Kriterien berechnet:

  • Alter & Gesundheitszustand
  • Ihres Versicherungstarifes
  • Kosten durch den Versicherungsnehmer

Anhand dieser Angaben berechnet die Krankenkasse für ihre Kunden wie hoch die Krankheitskosten statistisch in Zukunft ausfallen werden und wie hoch entsprechend der gesamte Beitrag sein sollte, um diese Kosten zu decken. Einfach gesagt wird ein Gesamtbeitrag anhand der zu erwartenden Kosten errechnet und gleichmäßig auf die Lebensdauer verteilt.

Der Beitragszuschlag einer Krankenkasse in einem Tarif der PKV ist also von den oben genannten Faktoren und Leistungen abhängig.

Gesetzlicher Zuschlag PKV - Sicherung für die Zukunft

Die Tarifberechnung der Krankenversicherer erfolgt aufgrund sachlicher Daten, die vom Versicherer gesammelt werden. Oft führen medizinischer Fortschritt und häufigere Krankheitsfälle dazu, dass der ursprüngliche Beitrag nicht mehr ausreicht, um die Kosten des Versicherers zu decken. Also muss nachkalkuliert werden, um die erhöhten Ausgaben zu decken:

 

Die Folge sind Beitragsanpassungen in diesem Tarif.

 

Bald schon wurde aber erkannt, dass die ständig steigenden Beiträge im Alter schwerlich zu tragen sind. Auch weil das Einkommen in der Rente sinkt.  Deshalb wurde am 1. Januar 2000 ein gesetzlicher Zuschlag von 10 % auf die Beiträge eingeführt.

 

Dieser Zuschlag ist gesetzlich vorgeschrieben und findet sich daher in jedem Tarif privater Krankenversicherer wieder. Die Einnahmen, welche durch den Zuschlag verdient werden, sollen im Alter die Beiträge für den Versicherten senken. Normalerweise zahlt man den Zuschlag bis zum 60. Lebensjahr.


Die Eingezahlten Zusatzbeiträge werden verzinslich angelegt und ab dem 65. Lebensjahr verwendet um den Betrag zu stabilisieren. Diesen Beitragszuschlag verlangt eine private Krankenkasse von Ihren Kunden bis zu dem 60. Lebensjahr.

 

Man zahlt in jungen Jahren mehr, als durchschnittlich Krankheitskosten verursacht werden, um im Alter keine Beitragssteigerung zu erfahren. Es sollte theoretisch ein stabiler Beitrag entstehen.

 

Dies sind die Altersrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung. Doch wie erwähnt, schreitet der medizinische Fortschritt voran, was dazu führt, dass die Rechnung bald nicht mehr aufgeht.

 

Tarife müssen also neu Berechnet werden und daher kommt es eben doch zu Beitragsanpassungen. Und hier kommt wieder der gesetzliche Zuschlag ins Spiel. Dieser soll solche Anpassungen vermindern.

Beitragskalkulation in der PKV

Gesetzlicher Beitragszuschlag beim Versicherungswechsel?

 

Nun Ursprünglich war es tatsächlich so, dass beim Versicherungswechsel keine Altersrücklagen übertragen wurden.

 

Man musste also mit dem Ansparen von vorne beginnen. Doch das Ergebnis sind in jedem Fall deutlich höhere Beiträge in der PKV im Alter. Dies führte dazu, dass ein Wechsel der Krankenversicherung für privat Versicherte nahezu unmöglich wurde. Um den Wettbewerb zwischen den Privatversicherungen zu verbessern wurde deshalb wurde deshalb das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt.

 

Dieses ermöglichte nun einen Teil der Altersrückstellungen beim Wechsel der Krankenkasse zu übertragen. Dies betrifft alle Altersrücklagen der Tarife, die seit 2009 gebildet wurden. Die Höhe der Übertragung richtet sich nach dem Basistarif.

 

Es können also nur Rückstellungen an den neuen Versicherer übertragen werden die dem Basistarif entsprechen.