Verdoppeln Sie ihre
gesetzlichen Leistungen
Pflegezusatzversicherungen
400 Tarife im Vergleich
Sinnvoll Kostenlücke ergänzen
für Sie und Ihre Familie
Verzichten Sie nicht auf eine Private Pflegeversicherung - Ihre Vorsorge für den Pflegefall.
Jeder zweite Mensch wird statistisch im Laufe seines Lebens irgendwann pflegebedürftig. Dabei bietet die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur eine Grundabsicherung.
Diese Leistungen reichen nicht aus, um im Pflegefall die Kosten einer guten Pflege vollständig zu tragen. Die Lücke schließen Sie mit einer privaten Pflegeversicherung.
Unsere unabhängigen Pflegeexperten informieren Sie - kostenlos und unverbindlich
Über 2,6 Millionen Pflegebedürftige sind in Deutschland ständig auf Hilfe angewiesen. Zwei Drittel davon werden ambulant versorgt, ein Drittel wird stationär versorgt. Die gesetzlich geregelte Pflegeversicherung trägt im Ernstfall oft nicht die gesamten Pflegekosten. Die Lücke in der Finanzierung sollten Sie rechtzeitig mit einer privaten Pflegeversicherung schließen. Meist müssen Menschen im Alter oder deren Angehörige einen Finanzierungsanteil übernehmen.
Zur dauerhaften Sicherstellung der Kosten, die im Pflegefall zu zahlen sind, braucht es ergänzende Maßnahmen. Doch die Absicherung von Kosten und Risiko erzeugt bei vielen Menschen erhebliche Verunsicherung. Was ist notwendig, was kann sinnvoll sein und was ist eher überflüssig?
Eine private Pflegeversicherung steht heutzutage bei alten und jungen Menschen hoch im Kurs. Wer sich mit dem Thema Pflege und Pflegeversicherung beschäftigt, hat viele Fragen - unsere Experten beantworten sie.
Wir schützen Ihre Gesundheit - selbstbestimmt im Pflegefall!
Die gesetzlich geregelte Pflegeversicherung trägt im Ernstfall oft nicht die gesamten Pflegekosten. Die Lücke in der Finanzierung sollten Sie rechtzeitig mit einer privaten Pflegeversicherung schließen. Meist müssen Menschen im Alter oder deren Angehörige einen Finanzierungsanteil übernehmen.
Zur dauerhaften Sicherstellung der Kosten, die im Pflegefall zu zahlen sind, braucht es ergänzende Maßnahmen. Doch die Absicherung von Kosten und Risiko erzeugt bei vielen Menschen erhebliche Verunsicherung. Was ist notwendig, was kann sinnvoll sein und was ist eher überflüssig?
Eine private Pflegeversicherung steht heutzutage bei alten und jungen Menschen hoch im Kurs.
übernimmt die Pflegekosten nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung
Pflegezusatzversicherung
✔ verdoppelt gesetzliche Leistung
✔ volle Kostenübernahme möglich
✔ „mitwachsende“ Leistung
✔ Kosten werden direkt abgerechnet
✔ Nachweis der Kosten erforderlich
✔ auf Pflegeleistungen beschränkt
Absicherung im Pflegefall, da die Pflegeversicherung nicht alle Kosten abdeckt.
Zusatzversicherung
✔ günstig kalkulierte Beiträge
✔ keine Zweckbindung der Leistungen
✔ große Tarifauswahl
✔ Schließung
der Pflegelücke
✔eventuelle
Gesundheitsprüfung
✔ keine anteilige Beitragsrückzahlung
Ausbezahlte lebenslange Rente, die vom Versicherungsnehmer festgelegt werden kann
Pflegezusatzversicherung
✔garantierte Beitragshöhe
✔ weltweiter Versicherungsschutz
✔Beitragsfreistellung im Leistungsfall
✔gegen Einmalbeitrag abschließbar
✔ Nachweis der Kosten erforderlich
✔ auf Pflegeleistungen beschränkt
Mit einem fest vereinbarten Pflegetagegeld. Entnehmen Sie der Grafik, welche Kosten pro Pflegegrad auf Sie zukommen können und wie hoch die Versicherungsleistung ist.
Sie entscheiden sich, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Wir ermitteln für Sie den passenden Vertrag mit den für Sie vorteilhaften Wartezeiten. Denn wer er in diesem Zeitraum pflegebedürftig wird, erhält vorerst keine Leistungen aus dem Vertrag. Geld bekommen Sie nach Ablauf der Wartezeit. Eine Ausnahme gibt es: wenn Sie durch Unfall zum Pflegefall werden. Der Versicherer springt dann sofort ein. Es gibt Verträge ohne Wartezeit. Die Frist liegt bei ein bis drei Jahren. Die Auskünfte zum gesundheitlichen Zustand sind hier einfacher. Bei Pflege-Tarifen, die vom Staat gefördert werden, warten Sie höchstens fünf Jahre.
Versicherte, welche am 31. Dezember 2022 pflegebedürftig oder in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, erhalten daher Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung oder einer privaten Pflegezusatzversicherung.
Für diese gelten dann besondere Bestandsschutzregelunge
Zunächst werden sie, ohne einer neuer Begutachtung, aufgrund einer gesetzlichen Überleitungstabelle von Pflegestufen in Pflegegrade übergeleitet (sehen Sie die Tabelle auf der linken Seite). Außerdem wird auch sichergestellt, dass Versicherte hinsichtlich der Leistungen, durch die Überleitung in Pflegegrade nicht schlechter gestellt werden, sondern sie beziehen mindestens die gleichen Leistungen wie vor der Umstellung. Dieser Vorgang passiert automatisch
Also müssen die betroffenen Versicherten nicht selbst aktiv werden. Der Pflegegrad wird dem Versicherten mitgeteilt und bleibt zunächst dauerhaft erhalten außer es liegt künftig keine Pflegebedürftigkeit mehr vor. Wird bei einer Begutachtung ein höherer Pflegegrad festgestellt, dann wird der Versicherte in einen höheren Pflegegrad hochgestuft.
Pflegestufe bisher |
Pflegegrad neu |
0 oder 1 | 1 |
1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder 2 | 2 |
2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder 3 | 3 |
3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | 4 |
3 mit Härtefall | 5 |