Die Privathaftpflichtversicherung im Vergleich

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie. Jeder kennt die Situation: Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist einem Mitmenschen ein Schaden entstanden. Leider reicht eine Entschuldigung nicht immer aus.

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Normalerweise heißt es, wer einen Schaden verursacht, muss auch dafür grade stehen und den Schaden ersetzen.

Hier gelten bereits kleine Schäden, wie ein Rotweinfleck auf dem neuen Sofa des Nachbarn als sehr ärgerlich und teuer. Jedoch können Schäden schnell auch existenzbedrohend werden, sobald Personen verletzt oder sogar getötet werden. Jahrelange Kosten für Pflege und Behandlungen können bis in die Millionen gehen. Daher sind Sie mit dem Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für Personen- Sach- und Vermögenschäden auf der sicheren Seite.

Darüber hinaus bietet die Privathaftpflicht oft Erweiterungen, die nicht direkt mit der Haftung in Zusammenhang stehen, aber durchaus interessant sein können.

Das bekannteste Beispiel hierfür ist die Ausfalldeckung. Die Ausfalldeckung leistet gemäß den zugrunde liegenden Bedingungen, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird, und die daraus resultierende Schadenersatzforderung gegen den Dritten nicht durchgesetzt werden kann.

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Fügen Sie einem Dritten aus Versehen, Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit einen Schaden zu, schützt Sie die Privathaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen: Schnell sind sie passiert. Sie sind vielleicht in Eile, müde oder gestresst und abgelenkt. Dies sind die idealen Voraussetzungen für Missgeschicke. Bereits kleine Unaufmerksamkeiten können große Schäden verursachen. Dies gilt vor allem für Personenschäden. 

Sie können Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder eine lebenslange Rentenzahlung zur Folge haben. Nach dem Gesetz haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen in unbegrenzter Höhe lebenslang. Dies kann sehr teuer werden und die persönlichen finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Eine Privathaftpflicht ist daher unentbehrlich. Der Versicherer kommt in diesem Fall für die Schadenersatzansprüche auf. Dies gilt jedoch nicht für absichtlich herbeigeführte Schäden. Die private Haftpflicht kommt nicht nur für die Schäden auf, sondern prüft auch, ob die Ansprüche berechtigt sind. Ist dem nicht so, wehrt der Versicherer sie ab, notfalls vor Gericht. Er kommt für die Prozesskosten auf.

Wer benötigt eine Privathaftpflichtversicherung?

Wenn Sie sich die Leistungen der Versicherung genauer ansehen,wird schnell klar, dass sie sich für jeden lohnt. Jeder, der einen Schaden verursacht, ist dazu verpflichtet, dafür in unbegrenzter Höhe aufzukommen. Je nach Schaden kann dies existenzbedrohend sein und sogar in die Privatinsolvenz führen. Jeder sollte daher die private Haftpflichtversicherung abschließen, denn sie rettet im Ernstfall vor einem finanziellen Ruin. Für die Begleichung des Schadens wird gewöhnlich eine Frist gesetzt. 

Wird sie nicht eingehalten, da der Verursacher beispielsweise die finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, fallen für die dadurch entstehenden Schulden zusätzliche Zinsen an. Sogar strafrechtliche Konsequenzen können im Verlauf dazukommen. Schulden sind übrigens auch auf Familienmitglieder übertragbar, sodass sie den Kindern oder anderen Familienmitgliedern vererbt werden können.

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt vor Risiken im Alltag.

Eine private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, die jeder Haushalt benötigt. Bereits durch kleine Unachtsamkeiten können große Schäden entstehen. Eine private Haftpflicht sichert Sie gegen selbst verursachte Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab. Mit unserem Vergleich können Sie sparen.

Ferdinand Steiner schützt vor Risiken im Alltag

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Was leistet eine Privathaftpflichtversicherung?

Jeder sollte eine private Haftpflichtversicherung haben,

denn niemand kann Schäden gänzlich ausschließen. Viele sind unvorhersehbar und schnell passiert. Welchen Umfang der Versicherungsschutz bieten soll, muss jeder selbst entscheiden. Im Versicherungsrechner kann der genaue Leistungsumfang einfach, schnell und übersichtlich verglichen werden.

Die oberste Regel lautet bei der Privathaftpflichtversicherung:

Wählen Sie eine möglichst hohe Deckungssumme, denn die gesetzliche Haftung ist unbegrenzt. Sowohl Sach- als auch Personenschäden können schnell enorm ansteigen, sodass die Deckungssumme mehrere Millionen Euro betragen sollte. 

Die Versicherung - da steckt viel drin.

Und kostet in diesem Fall nur wenig mehr, zahlt sich aber insbesondere bei teuren Personenschäden besonders aus. Den Rest, der oberhalb der Versicherung müssen Sie sonst aus Ihrem Privatvermögen tragen. Versicherer bieten inzwischen sehr hohe Summen und oftmals sogar eine unbegrenzte Deckung an.

Eine Selbstbeteiligung verringert den jährlich zu zahlenden Beitrag.

Dafür müssen Sie jedoch im Schadensfall den vereinbarten Betrag selbst bezahlen. Eine Privathaftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung kostet meistens nur wenige Euro mehr im Jahr.

  • Sachschaden mit Beispielen
  • Vermögensschäden
  • Personenschaden und Beispiele 

Die Private Haftpflichtversicherung: Was ist versichert?

Kurz und gut - eine Privathaftpflichtversicherung leistet für:

Wiederherstellung oder Ersatz der beschädigten Gegenstände,
Folgeschäden wie Nutzungsausfall,
Bergungs- und Behandlungskosten,
Verdienstausfall,
Schmerzensgeld *,
bei bleibenden Schäden wird lebenslange Rente gezahlt,
Abwehren von unberechtigten Ansprüchen

* Unter Schmerzensgeld wird eine Entschädigung verstanden, die für Schäden gefordert werden kann, die keiner materiellen Art sind, beispielsweise das Leid durch einen großen psychischen Schock oder eine Gefährdungshaftung.

Achtung - das ist in einer Haftpflicht nicht abgesichert

Die Haftpflicht leistet nicht für:

  • Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
  • Schäden aus strafbaren Vergehen
  • Schaden durch Vertragspflichtverletzungen
  • Geldstrafen
  • Schaden, die Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abdeckt
  • Schäden im Rahmen von Gefälligkeiten (z.B. Nachbarschaftshilfe)

Unsere Beispiele zeigen, wie schnell eine kleine Unachtsamkeit zur großen finanziellen Belastungsprobe werden kann.

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Haftpflichtversicherung- Das sollten Sie außerdem wissen:

Diese Klausel spart eine Menge Geld, wenn Sie den Schlüssel zu Ihrer Wohnung oder zum Büro verlieren. In diesem Fall muss häufig die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Auch die Anfertigung neuer Schlüssel ist notwendig. Die Versicherung übernimmt mit entsprechender zusätzlicher Klausel die Kosten. Sie ist vor allem für Mieter interessant.

Freundschaftsgesten können manchmal teuer enden. Hierbei geht es um Schäden, die bei einer unentgeltlichen Gefälligkeit, beispielsweise bei der Hilfe beim Umzug oder im Rahmen von anderen sogenannten Freundschaftsdiensten, verursacht werden. In der regulären Privathaftpflicht sind sie nicht mitversichert, sondern müssen als Zusatzleistungen aufgenommen werden, damit gegenüber dem Schädiger ein Haftungsanspruch besteht.

Die Versicherung gewährt in den meisten Fällen weltweit Sicherheit. Wo der Schaden verursacht wird, spielt demzufolge keine Rolle. Dies ist zum Beispiel bei Urlaubsreisen sehr praktisch, denn auch hier können Missgeschicke und Unachtsamkeiten nicht ausgeschlossen werden. Für den Auslandsschutz der Haftpflicht gibt es eine Geltungsdauer. Wenn Sie sich länger in einem anderen Land aufhalten, lesen Sie sich daher im Vorfeld am besten das Kleingedruckte genau durch. Meistens ist ein Zeitraum von zwölf Monaten am Stück im Vertrag angegeben. Kehren Sie zwischenzeitlich zurück, beginnt die Frist von vorn. Da die eigenen Kinder ebenso über die Police mitversichert sind, gilt sie zum Beispiel auch, wenn diese ein Auslandssemester absolvieren. Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in ein Ausland, entfällt der Versicherungsschutz, sodass Sie am neuen Wohnort eine Privathaftpflichtversicherung abschließen müssen.

Eine Möglichkeit zur Mitversicherung ist die Forde­rungs­aus­fall­de­ckung, die einspringt, wenn Sie jemand schädigt, allerdings nicht in der Lage ist, für die Kosten aufzukommen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn er rechtskräftig nachweist, dass er zahlungsunfähig ist. Was passiert beispielsweise, wenn Sie durch einen Fahrradfahrer schwer verletzt werden und Ihr Haus daher behindertengerecht umgebaut werden muss? Schlimmstenfalls müssen Sie die Kosten selber tragen. Die Ausfalldeckung übernimmt in diesem Fall die Kosten, wenn der Versicherte einen gerichtlichen Titel erwirkt hat. Sie springt jedoch erst ab einem gewissen höheren Betrag ein, beispielsweise bei Schadenssummen ab 2.500 Euro. Die Schadenshöhe muss die im Vertrag vereinbarte Mindestsumme übersteigen.

Familienangehörige sind in der Privathaftpflicht meist automatisch mitversichert. Für volljährige, unverheiratete Kinder gilt das so lange, bis die Schulzeit beendet ist oder sie sich in der anschließenden Berufsausbildung befinden oder studieren. Es gibt auch Anbieter, bei denen die Kinder mitversichert werden können, wenn sie nach ihrer ersten Ausbildung arbeitslos sind. Das Gleiche gilt bei einer zweiten Ausbildung. Auch, wenn Sie unverheiratet sind, können Sie sich als Paar versichern lassen. Das Gleiche gilt, wenn in Ihrem Haushalt die Eltern, Schwiegereltern oder Au-Pairs wohnen. Es ist grundsätzlich wichtig, sich die versicherten Familienmitglieder schriftlich bestätigen zu lassen. Achten Sie bei einer Familienpolice darauf, dass Regressansprüche der Sozialversicherungsträger ebenso versichert sind. Sonst kann es sehr teuer werden, wenn der Partner durch Sie selber einen Schaden erleidet. Sie verursachen bei einer gemeinsamen Fahrradtour beispielsweise einen Unfall, bei dem er verletzt wird. Im ungünstigsten Fall müssen Sie für die Behandlungskosten aufkommen, wenn gegenseitige Ansprüche nicht gedeckt sind.

Der jährliche Beitrag ist angesichts der möglichen Forderungen in Millionenhöhe sehr gering, sodass niemand aus Spargründen auf diese wichtige Versicherung verzichten sollte. Ein genauer Betrag für den Tarif kann nicht genannt werden, denn er variiert entsprechend der persönlichen Lebenssituation und Präferenzen. Zusätzlich gewünschte Leistungen erhöhen die Versicherungsprämie. Singles zahlen weniger als Familien. Letztere erhalten für rund 60 Euro im Jahr einen guten Rundumschutz und eine Single-Police kostet ab 25 Euro im Jahr. Es ist jedoch immer wichtig, beim Vergleich nicht nur den Preis zu berücksichtigen, sondern vor allem die Leistungen und Deckungssumme. Die Höhe der Selbstbeteiligung beeinflusst die Beitragskosten ebenso. Beachten Sie: Es ist möglich, die Kosten für die Privathaftpflicht als Vorsorgeaufwendung von der Steuer abzusetzen.

Die vertraglich vereinbarte Deckungssumme ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Versicherung. Sie beschreibt die maximale Entschädigung, die das Versicherungsunternehmen für einen Schadensfall bezahlt. Sie kann sich auf eine bis zehn Millionen Euro belaufen. Beachten Sie, dass die Unterschiede bei den Beiträgen zwischen den Summen meist gering ausfallen, sodass es sinnvoll ist, eine höhere Deckungssumme auszuwählen. Bei Personen- und Sachschäden empfiehlt sich eine Summe von mindestens drei Millionen Euro. Noch besser sind fünf bis zehn Millionen. Mit 50 Millionen Euro sind Sie perfekt abgesichert. In Schadensfällen müssen Sie alle Kosten, die höher als die Deckungssumme sind, aus eigener Tasche finanzieren.

Versicherungsausschluss der Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung kennt jedoch auch Ausschlüsse, für die ggf. spezielle Haftpflichtversicherungen benötigt werden. Die wichtigsten Beispiele hierfür sind:

  • Haftpflichtversicherungen für den beruflichen und gewerblichen Bereich
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Kfz-Versicherungen
  • Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht (z.B. für den Öltank der Heizungsanlage)
  • Haftpflichtversicherung für Wassersport
  • Jagdhaftpflicht 

Andere Ausschlüsse sind hingegen zusätzlich im Rahmen der Privathaftpflicht versicherbar. Die wichtigsten Beispiele:

  • von deliktunfähigen Kindern verursachte Schäden (i.d.R. Kinder unter 7 Jahre)
  • Schäden an geliehen und gemieteten Sachen
  • Schäden im Rahmen von Gefälligkeiten (z.B. Nachbarschaftshilfe)

Privathaftpflicht für Singles und Familien

In der Single-Privathaftpflicht wird lediglich der Versicherungsnehmer selbst versichert.

In der Familienprivathaftpflicht sind neben dem Lebenspartner auch die Kinder mitversichert. In der Regel endet der Versicherungsschutz für unverheiratete Kinder in der Familienhaftpflicht mit dem Abschluss der Erstausbildung.

Welche Zusatzleistungen können mitversichert werden?

Tierhalterpflicht | Bauherrenhaftpflicht | Gewässerschadenhaftpflicht | Deckung für deliktunfähiges Kind | Schlüsselverlust

Viele Versicherungsunternehmen bieten Zusatzleistungen an,

mit denen Versicherte gegen einen Mehrbeitrag den Grundschutz erhöhen bzw. gewisse Risiken absichern können, beispielsweise:

  • Bauherrenhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht
  • Schlüsselverlustversicherung
  • Tierhalterpflicht

Übrigens: Die Hundehaftpflichtversicherung ist je nach Wohnsitz für bestimmte Hundearten sogar gesetzliche Pflicht.

Ebenso möglich: Deckung für deliktunfähiges Kind

Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr haften nicht für selbst verursachte Schäden. Innerhalb des Straßenverkehrs liegt die Haftungsgrenze bei zehn Jahren. Eltern haften für deliktunfähige Kinder nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Bei Schadensfällen, die vom Kind nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden, werden die Kosten vom Versicherer übernommen.

 

Selbstbeteiligung

Wenn Sie die Beiträge verringern möchten, können Sie eine Privathaftpflicht mit Selbstbeteiligung wählen. Je höher diese ist, desto niedriger wird die zu zahlende Versicherungsprämie. Sie zahlen im Falle eines Schadens nur die vereinbarte Selbstbeteiligung. Prüfen Sie jedoch die genauen Unterschiede bezüglich der Kosten ohne Selbstbeteiligung. Wenn sie gering sind, ist die Selbstbeteiligung meist nicht sinnvoll.

Letzte Aktualisierung am 06.11.2024