Der Versicherungsschutz der Produkthaftpflichtversicherung umfasst grundsätzlich alle Schadensersatzforderungen, die bei Vermögensschäden, Sachschäden oder Personenschäden entstehen. Diese Schäden müssen von einem Produkt verursacht werden, welche durch ein Produktionsprogramm hergestellt werden, das im konkreten Versicherungsvertrag geregelt ist.
Produkte sind dabei alle körperlichen Gegenstände (Sachen im Sinne des Gesetzes), die als Handelsware in Betracht kommen. Dazu gehören auch die Verpackung und das Zubehör. Der Schutz vor hohen Kosten und einer Haftung bei Vermögensschäden sowie Sachschäden betrifft lediglich die im Versicherungsvertrag geregelten Verhaltensweisen.
Somit müssen Sie Änderungen im Produktionsprogramm direkt dem Versicherer melden, da ansonsten eine Schadensdeckung nicht gewährleistet ist und Sie bei Schäden auf hohen Kosten sitzen bleiben. Bei der erweiterten Produkthaftpflicht sind die Produktfolgeschäden gedeckt.