Barmenia Beitragserhöhung 2027: Was Sie jetzt tun können

Die Barmenia-Beitragserhöhung 2027 liegt im Neugeschäft, also bei neuen Verträgen, in den gezeigten Beispielen zwischen 0 und rund 13 Prozent. Steigt Ihr Tarif im Neugeschäft, sollten Sie auch im Bestand mit einer Beitragsanpassung rechnen. Wie hoch Ihre Erhöhung ausfällt, zeigt Ihr Brief zur Beitragserhöhung. Sie können schon jetzt interne Tarifalternativen prüfen lassen.

  • Steigende Neugeschäftsbeiträge sind auch für Ihren bestehenden Vertrag ein wichtiges Signal.
  • Prüfen Sie im Brief Beiträge, betroffene Bausteine und den Änderungsbeginn.
  • Lassen Sie interne Tarifalternativen vergleichen, bevor Sie Ihren bisherigen Schutz aufgeben.
  • Ihre Kündigungsfrist beginnt, wenn Ihnen der Brief mit der Beitragserhöhung zugeht.

Die FinanzSchneiderei ordnet Ihre Unterlagen ein und prüft mit Ihnen, welche internen Tarifalternativen zu Ihren Wünschen und Kosten passen.

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Ferdinand Steiner neben einer Grafik zur PKV-Beitragserhöhung bei Barmenia.

Wie stark steigen die Barmenia-Beiträge 2027?

Steigende Neugeschäftsbeiträge sind ein deutliches Signal für Bestandskunden desselben Tarifs. Bei früheren Anpassungen hat die Barmenia beide Gruppen einbezogen.

Die Bestandsanpassung für 2027 hat die Barmenia noch nicht gemeldet. Die Tabelle zeigt Ihnen, wie sich die Beiträge in drei Tarifen für neue Verträge ändern.

Alle gezeigten Tarife haben denselben Selbstbehalt, also Ihren eigenen Kostenanteil bei Behandlungen.

Barmenia-Neugeschäft, Eintrittsalter 55 Jahre; Selbstbehalt für alle drei Tarife: 660 Euro pro Kalenderjahr, für 2026 und 2027 unverändert.
Tarif Beitrag 2026, Euro pro Monat Beitrag ab 01.01.2027, Euro pro Monat
einsAexpert+ (EXP2+) 1.263,71 1.323,78
einsAprima+ (PRIM2+) 962,52 1.089,13
einsAprimex (PRIMX2) 921,03 1.041,07

Für einsAprima+ (PRIM2+) steigt der Beitrag 2027 gegenüber 2026 um 126,61 Euro monatlich oder 13,15 Prozent.

Was diese Zahlen für Sie bedeuten

Tabelle und Grafik zeigen Neugeschäftsbeiträge. Die Zahlen stammen aus einer Marktübersicht für Versicherungsvermittler.

Das Eintrittsalter ist Ihr Alter beim Vertragsbeginn; es beeinflusst die kalkulierten Krankheitskosten und damit den Beitrag.

Den Selbstbehalt tragen Sie zusätzlich, wenn Sie entsprechende Behandlungen benötigen. Er ist in den genannten Beiträgen nicht enthalten.

Auch der gesetzliche Zuschlag kommt hinzu. Er soll die Beitragsbelastung im Alter abfedern.

Bei bestehenden Verträgen beeinflussen angesparte Alterungsrückstellungen, also Rücklagen für höhere Krankheitskosten im Alter, die Kalkulation. Deshalb kann Ihre Erhöhung anders ausfallen.

Vergleichen Sie außerdem die Leistungen, denn ein gleicher Selbstbehalt bedeutet keinen identischen Schutz.

Barmenia-Beiträge 2027: Beispiele für Eintrittsalter 55

Die Grafik vergleicht fünf einsA-Tariffamilien mit gleichem jährlichem Selbstbehalt. Die gerundeten Beitragsänderungen für neue Verträge lauten:

  • einsAexpert (EXP2): unverändert
  • einsAexpert+ (EXP2+): +5 %
  • einsAprima (PRIM2): unverändert
  • einsAprima+ (PRIM2+): +13 %
  • einsAprimex (PRIMX2): +13 %

Die Unterschiede zeigen, warum der genaue Tarifname wichtig ist. Prüfen Sie deshalb die vollständige Bezeichnung in Ihrem Versicherungsschein.

Balkendiagramm für Barmenia 2027, Eintrittsalter 55: zwei einsA-Tarife unverändert, drei mit 5 oder 13 Prozent Erhöhung.

Was die Erhöhung für Ihren eigenen Vertrag bedeutet

Vergleichen Sie jeden Baustein Ihres Vertrags einzeln und betrachten Sie anschließend den Gesamtbeitrag. Neben der Krankenvollversicherung können weitere Versicherungen dazugehören, die sich unterschiedlich entwickeln.

Ein Krankentagegeld sichert beispielsweise einen vereinbarten Verdienstausfall bei längerer Krankheit ab. Die Pflegepflichtversicherung übernimmt bestimmte Pflegeleistungen und hat einen eigenen Beitrag.

Sind mehrere Personen versichert, rechnen Sie deren Beiträge getrennt. Auch der Vergleich mit Bekannten hilft wenig, wenn sich Alter, Tarif oder Selbstbehalt unterscheiden.

Die monatliche Beitragsdifferenz mal zwölf ergibt Ihre zusätzliche Beitragsbelastung im Jahr. Für Ihre gesamte Belastung betrachten Sie dagegen den Jahresbeitrag und Ihre tatsächlichen eigenen Behandlungskosten.

Vergleichen Sie diese Gesamtbelastung für den bisherigen und den möglichen neuen Tarif. Der gesamte Selbstbehalt ist nicht automatisch eine zusätzliche Belastung durch die Beitragserhöhung.

Sie möchten Ihre Möglichkeiten einschätzen? Das folgende Formular führt Sie durch die ersten Angaben.

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BarmeniaGothaer: Welche Gesellschaft versichert Sie?

Für Ihren Vertrag zählt die Gesellschaft, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Barmenia Krankenversicherung AG und Gothaer Krankenversicherung AG gehören zur gemeinsamen Gruppe, bleiben aber getrennte Krankenversicherer.

Ihr Tarifwechselrecht nach § 204 VVG gilt gegenüber Ihrem eigenen Versicherer und ermöglicht keinen internen Wechsel von der Barmenia zur Gothaer.

Eine Meldung zur Gothaer betrifft Ihren Barmenia-Vertrag deshalb nicht automatisch.

Wann darf die Barmenia den Beitrag erhöhen?

Die Barmenia darf Beiträge anpassen, wenn die Kosten für Versicherungsleistungen dauerhaft anders ausfallen als ursprünglich berechnet. Auch veränderte Sterbewahrscheinlichkeiten, also Annahmen zur statistischen Lebenserwartung, können eine Anpassung auslösen.

Ein unabhängiger Treuhänder prüft als sachkundiger Kontrolleur die Berechnung und muss zustimmen, wie es § 203 VVG vorsieht.

Die Barmenia muss Ihnen den neuen Beitrag und die maßgeblichen Gründe mitteilen. Die Erhöhung wird frühestens zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung samt Gründen wirksam.

An der Höhe allein erkennen Sie nicht, ob eine konkrete Erhöhung rechtlich wirksam ist. Bei begründeten Zweifeln können Sie die Mitteilung rechtlich prüfen lassen.

Checkliste: So prüfen Sie Ihren Brief

Wenn Ihr Brief eintrifft, legen Sie den Versicherungsschein und den Nachtrag daneben, damit Sie die folgenden Angaben vergleichen können:

  1. Gesellschaft und Person: Welcher Krankenversicherer ist genannt, und wen betrifft die Änderung?
  2. Zugang des Briefs: Notieren Sie, wann Sie den Brief erhalten haben, denn dieses Datum ist für Ihre Fristberechnung wichtig.
  3. Beginn der Änderung: Ab welchem Tag gilt der neue Beitrag?
  4. Betroffene Tarife: Welche Bausteine ändern sich, und welche bleiben unverändert?
  5. Bisheriger und neuer Beitrag: Vergleichen Sie jede Position und anschließend den Gesamtbetrag.
  6. Selbstbehalt: Welche Höhe und welcher Zeitraum gelten, und ändert sich daran etwas?
  7. Begründung und Rechte: Welche Gründe und Hinweise enthält der Brief?
  8. Eigene Belastung: Berücksichtigen Sie einen möglichen Arbeitgeberzuschuss. Prüfen Sie auch die Beitragsrückerstattung: Dabei bekommen Sie unter bestimmten Tarifbedingungen einen Teil Ihrer Beiträge zurück.

Bitten Sie die Barmenia bei Unklarheiten um eine Erläuterung der einzelnen Positionen. Bewahren Sie den vollständigen Brief auf, denn der Gesamtbetrag allein reicht für den Vergleich nicht.

Interne Tarifalternativen: Was bei der Prüfung zählt

Sie können innerhalb der Barmenia einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz verlangen, wobei dieses Tarifwechselrecht auch ohne eine Beitragserhöhung besteht.

Ihre erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen, also Rücklagen für höhere Krankheitskosten im Alter, werden dabei angerechnet. Einzelheiten erklärt unser Ratgeber zum Tarifwechsel nach § 204 VVG.

Für Ihre Entscheidung zählen Beitrag, Leistungen und eigene Kosten, weshalb Sie auch Erstattungsgrenzen, Einschränkungen und den Selbstbehalt vergleichen sollten.

Ein höherer Selbstbehalt kann den Beitrag senken, erhöht aber Ihre eigenen Kosten bei Behandlungen. Betrachten Sie deshalb ein Jahr mit wenigen und eines mit vielen Behandlungen.

Bietet der neue Tarif zusätzliche Leistungen, kann die Barmenia dafür einen Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen. Das bedeutet einen höheren Beitrag, ausgeschlossene Leistungen oder einen späteren Leistungsbeginn für diesen zusätzlichen Schutz.

Lassen Sie sich die Unterschiede schriftlich erläutern, denn aufgegebene Leistungen bekommen Sie später nicht automatisch zu den bisherigen Bedingungen zurück.

Wie wir passende Tarife und Ihren bisherigen Vertrag vergleichen, erfahren Sie auf unserer Seite zum Barmenia-Tarifwechsel.

Sie möchten Ihre Fragen persönlich besprechen? In der kostenlosen Erstberatung klären wir mit Ihnen den nächsten Schritt.

Bietet der neue Tarif zusätzliche Leistungen, kann die Barmenia dafür einen Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen. Das bedeutet einen höheren Beitrag, ausgeschlossene Leistungen oder einen späteren Leistungsbeginn für diesen zusätzlichen Schutz.

Lassen Sie sich die Unterschiede schriftlich erläutern, denn aufgegebene Leistungen bekommen Sie später nicht automatisch zu den bisherigen Bedingungen zurück.

Wie wir passende Tarife und Ihren bisherigen Vertrag vergleichen, erfahren Sie auf unserer Seite zum Barmenia-Tarifwechsel.

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Sonderkündigungsrecht: Welche Frist gilt bei einer Beitragserhöhung?

Erhöht die Barmenia später aufgrund einer Anpassungsklausel, einer vertraglichen Regel zur Beitragsänderung, Ihren Beitrag, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zugang kündigen. Zugang bedeutet, dass Sie den Brief erhalten haben.

Die Kündigung nach § 205 Absatz 4 VVG betrifft die versicherte Person, deren Beitrag steigt. Sie wirkt zu dem Tag, an dem die Erhöhung beginnen soll.

Bei der Krankenvollversicherung muss Ihre Anschlussversicherung den Schutz ohne Unterbrechung fortsetzen. Sie müssen diese rechtzeitig nachweisen, damit die Kündigung wirksam wird; ein Vergleichsangebot reicht dafür nicht.

Bei einem anderen Versicherer ist meist eine neue Gesundheitsprüfung nötig. Außerdem müssen Sie klären, welcher Teil Ihrer Alterungsrückstellungen mitgenommen werden kann.

Wenn der Brief eintrifft, notieren Sie die Frist und klären den weiteren Schutz vor einer Kündigung. Eine Anfrage zu Tarifalternativen verlängert die Frist nicht.

Häufige Fragen zu Ihrem Barmenia-Brief

Ihre persönliche Erhöhung steht im Brief der Barmenia. Vergleichen Sie darin jeden Tarifbaustein mit dem bisherigen Beitrag und prüfen Sie den Selbstbehalt. Sind mehrere Personen versichert, betrachten Sie deren Beiträge getrennt. Kontrollieren Sie auch, ab wann die Änderung gilt, und klären Sie unverständliche Positionen mit der Barmenia.

Auch ohne neuen Brief können Sie Ihre Unterlagen vorbereiten. Legen Sie den Versicherungsschein, den Nachtrag zum Versicherungsschein und Ihren letzten Brief bereit. Notieren Sie wichtige Leistungen und tragbare eigene Kosten. Sobald der Brief eintrifft, ergänzen Sie die neuen Beiträge und das Datum, ab dem sie gelten.

Eine Tarifwechselanfrage verlängert Ihre Kündigungsfrist nicht. Bei einer Beitragserhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel gilt die gesetzliche Frist ab Zugang der Mitteilung. Sobald Sie den Brief erhalten, notieren Sie den Eingang und den vorgesehenen Änderungsbeginn. Klären Sie vor einer Kündigung, wie Ihr Versicherungsschutz lückenlos weiterläuft und wann Sie den Nachweis erbringen müssen.

Vergleichen Sie Beitrag und Selbstbehalt gemeinsam, weil ein niedrigerer Monatsbeitrag höhere eigene Behandlungskosten bedeuten kann. Der Selbstbehalt ist der Anteil, den Sie bei Rechnungen selbst tragen. Entscheidend sind seine Höhe, der Zeitraum und die betroffenen Leistungen. Betrachten Sie für beide Tarife auch Jahre mit unterschiedlich vielen Behandlungen.

In der kostenlosen Erstberatung besprechen wir Ihre bisherige Absicherung und Ihre Wünsche an den Versicherungsschutz. Wir ordnen die Angaben ein und schätzen Ihr Sparpotenzial ein, ohne eine feste Ersparnis zu versprechen. Für den ersten Kontakt brauchen Sie noch keinen Wunschtarif. Halten Sie Ihren Versicherungsschein und den Nachtrag dazu bereit.

Was Sie jetzt tun können

Legen Sie Ihren Versicherungsschein und den Nachtrag dazu bereit; den neuen Brief ergänzen Sie später. Notieren Sie, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und welche eigenen Kosten Sie tragen können.

Ein Vergleich zeigt, ob ein anderer Barmenia-Tarif zu Ihnen passt oder Ihr bisheriger Schutz die bessere Wahl bleibt. Auch nach einem Wechsel können Beiträge später steigen.

Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte, wobei die Erstberatung und eine erste Einschätzung Ihres Sparpotenzials kostenlos sind.

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen, damit wir gemeinsam Ihre Möglichkeiten einordnen können.

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PKV Spezialist Ferdinand Steiner

Autor: Ferdinand Steiner
Gründer und Geschäftsführer der Finanzschneiderei

Seit 1998 bin ich in der Versicherungsbranche tätig – angefangen bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse, später als Gründer und Geschäftsführer der Finanzschneiderei. Mit über 25 Jahren Erfahrung begleite ich Menschen auf ihrem Weg durch das komplexe System der Krankenversicherung – sei es in Deutschland, in Europa oder weltweit.

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