§ 204 VVG: Das geheime Spargesetz für Privatversicherte
Zahlen Sie jeden Monat zu viel für Ihre private Krankenversicherung? Dann sollten Sie § 204 VVG kennen – das „geheime Spargesetz“ für Privatversicherte.
Was viele nicht wissen:
- PKV Tarifwechsel nach §204 klappt ohne Gesundheitsprüfung
- Keine erneute Risikoprüfung bei Vorerkrankung
- Gesetzlich garantiertes Recht – für jeden Versicherten
Gerade für ältere Selbstständige oder chronisch Kranke ist das Ihre Chance auf finanzielle Entlastung, ohne Kündigung oder Neuantrag. Jetzt erfahren, wie Sie Ihren Beitrag legal senken und Leistungen oft sogar verbessern können.
In diesem Artikel zum §204 VVG lesen Sie:
§ 204 VVG – Ihr Schutzschild im Alter: Was steckt dahinter?
Wenn die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter zur Belastung werden, denken viele Versicherte an Kündigung oder sogar an einen Rückzug in die gesetzliche Krankenversicherung. Doch es gibt einen besseren Weg – und er steht schwarz auf weiß im Gesetzbuch: § 204 VVG.
Paragraph 204 VVG Erklärung – Das sagt das Gesetz
Was steht im Gesetz?
§ 204 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) regelt das Recht auf Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Gesetzestext (Auszug Paragraph 204 VVG):
„Der Versicherungsnehmer kann bei bestehendem Vertrag verlangen, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. [...] Eine erneute Gesundheitsprüfung darf nicht verlangt werden.“
💡 Wichtig: Dieses Recht wird von vielen Versicherern nur auf Nachfrage kommuniziert – nutzen Sie es proaktiv, bevor Ihre Beiträge zur finanziellen Belastung werden.
Was heißt das konkret?
Viele Versicherte glauben, ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif sei mit hohen Risiken oder einem Anbieterwechsel verbunden. Genau hier schützt Sie das Versicherungsvertragsgesetz § 204:
- Kein neuer Antrag
- Keine Gesundheitsfragen oder Risikozuschläge
- Gleichwertiger Versicherungsschutz bleibt bestehen
- Ihre Altersrückstellungen werden vollständig angerechnet
Das bedeutet: Auch wenn Sie älter sind oder Vorerkrankungen haben – Sie haben das gesetzlich garantierte Recht, in einen bezahlbareren Tarif zu wechseln. Und zwar jederzeit.

💡 Wichtig: Dieses Recht wird von vielen Versicherern nur auf Nachfrage kommuniziert – nutzen Sie es proaktiv, bevor Ihre Beiträge zur finanziellen Belastung werden.
Typische Lebenssituationen, in denen § 204 VVG hilft
Viele privat Versicherte wissen gar nicht, wann und warum ein Tarifwechsel nach § 204 VVG überhaupt sinnvoll ist. Dabei ist der Paragraph vor allem für diejenigen gedacht, die besonders verletzlich oder finanziell belastet sind – also Menschen, bei denen die PKV-Beiträge zur existenziellen Frage werden.
Für wen lohnt sich § 204 VVG besonders?
- Ältere Versicherte ab 55+
Beitragssteigerungen treffen im Alter besonders hart. Wer sich auf die Rente vorbereitet oder bereits im Ruhestand ist, profitiert doppelt: von geringeren Beiträgen und einem gesicherten Leistungsniveau. - Selbstständige mit schwankendem Einkommen
Unregelmäßige Einnahmen und fehlende Arbeitgeberzuschüsse machen die PKV zur Kostenfalle.
Der § 204 VVG ermöglicht hier finanzielle Entlastung – ohne auf Versicherungsschutz zu verzichten.
- Menschen mit Vorerkrankungen oder chronischen Leiden
Ein Wechsel in einen anderen Anbieter ist oft ausgeschlossen. Mit § 204 VVG können Sie trotzdem sparen – ganz ohne neue Gesundheitsprüfung. - Versicherte nach psychischen Belastungen (z. B. Burn-out)
Oft steigen nach einer Therapie die Beiträge massiv oder eine Neueinstufung wird unmöglich. § 204 VVG bietet hier einen rechtssicheren Weg zu mehr Planbarkeit. - Versicherte kurz vor dem Ruhestand oder mit Beitragsrückstände
Bevor Schulden entstehen oder es zur Kündigung kommt: Ein interner Tarifwechsel schützt Ihre Absicherung – und bewahrt Sie vor dem Notlagentarif.
„Je älter oder kränker – desto wertvoller ist § 204 VVG.“
Empfohlene nächste Schritte:
PKV-Tarifwechsel analysieren lassen
Alternativen prüfen mit der Europäischen Krankenversicherung
Weitere Fallgruppen entdecken – zur Themenseite PKV Tarifwechsel

VVG Paragraph 204 Vorteile – Ihre Rechte und Chancen
Für viele privat Versicherte ist der Paragraph 204 VVG der einzige gangbare Weg, um in der PKV zu bleiben – vor allem im Alter oder bei Vorerkrankungen. Trotzdem nutzen nur wenige dieses gesetzlich garantierte Wechselrecht, weil es kaum bekannt oder von Versicherern nicht aktiv kommuniziert wird. Dabei sind die Vorteile für Versicherte enorm.
Tabelle – So viel können Sie durch § 204 VVG sparen
Alter des Versicherten | Ursprungsbeitrag / Monat | Beitrag nach § 204 VVG | Ersparnis pro Jahr |
55 Jahre | 890 € | 640 € | 3.000 € |
63 Jahre | 980 € | 660 € | 3.840 € |
70 Jahre | 1.050 € | 690 € | 4.320 € |
74 Jahre | 1.120 € | 710 € | 4.920 € |
🟢 Daten aus anonymisierten Kundenberatungen der FinanzSchneiderei (2022–2025)
Ob Sie gerade beruflich kürzertreten, in den Ruhestand gehen oder nach einer Erkrankung die Kontrolle über Ihre Finanzen zurückgewinnen wollen: Der VVG Paragraph 204 bietet Ihnen echte Handlungsspielräume, ohne dass Sie die Versicherung kündigen oder riskante Schritte gehen müssen.
Sie wechseln innerhalb Ihrer Gesellschaft, behalten alle Rückstellungen und vermeiden unnötige Gesundheitsfragen. Der Beitrag sinkt oft spürbar – in vielen Fällen um mehrere Tausend Euro im Jahr. Und das Beste: Sie entscheiden, welche Leistungen Sie behalten oder verändern möchten.
Was früher als alternativlos galt, wird mit § 204 VVG zur echten Option. Sie müssen nur aktiv werden – und sich unabhängige Unterstützung holen.
Die größten Vorteile des Paragraph 204 VVG
✅ Beitragssenkung ohne neue Gesundheitsprüfung
✅ Erhalt Ihrer Altersrückstellungen
✅ Gleicher Versicherer – keine Kündigung nötig
✅ Keine Wartezeiten oder erneute Risikobewertung
✅ Zugeschnittene Leistungen je nach Lebenslage
✅ Auch bei psychischen oder chronischen Vorerkrankungen möglich
✅ Rechtlich garantiert – kein Ermessensspielraum der Versicherung
📌 Viele Versicherer nennen nur auf Nachfrage die wirklich attraktiven Alternativtarife – ein erfahrener Berater kann hier den Unterschied machen.
So funktioniert der Tarifwechsel nach § 204 VVG
Ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung klingt kompliziert – ist aber mit § 204 VVG überraschend einfach, wenn man weiß, wie man vorgeht. Viele Versicherte glauben, sie müssten große Abstriche bei den Leistungen machen oder sich durch seitenlange Bedingungen kämpfen. Doch die Realität ist: Mit der richtigen Unterstützung gelingt der Wechsel effizient, rechtssicher und oft sogar mit Leistungsverbesserung.
Schritt-für-Schritt: So gelingt der Wechsel mit § 204 VVG
- Beratung und Unterstützung nutzen
Lassen Sie sich von Anfang an professionell begleiten. Wir kennen die Strategien der Versicherer – und wie man Ihre Rechte durchsetzt. - Aktuellen Tarif analysieren lassen
Wir prüfen Ihren aktuellen Versicherungsschutz, Beitrag, Selbstbehalt und vergleichen ihn mit moderneren Alternativen. - Angebote für neue Tarife beim Versicherer anfordern
Mit unserem Tarifrechercheauftrag stellen wir sicher, dass alle passenden Alternativtarife transparent offengelegt werden – inkl. Beitrag, Leistungen und eventueller Leistungskürzungen. - Tarifalternativen vergleichen und Unterschiede prüfen
Unsere Experten bereiten die Ergebnisse auf wenigen Seiten klar und verständlich auf. Sie sehen auf einen Blick, was gleich bleibt, was sich ändert – und wo Sie sparen. - Alle Fragen von unseren PKV-Experten beantworten lassen
Leistungen, Einschränkungen, Sonderbedingungen? Wir klären alles für Sie – verständlich, neutral und praxisnah. - Entscheidung treffen und Antrag stellen
Sobald Sie Ihren Wunschtarif gewählt haben, übernehmen wir den gesamten Antragsprozess – ohne Risiko, ohne Stress.
Besonderheiten für Versicherte über 60 Jahre
Mit steigendem Alter sind die Beitragssprünge besonders hoch – gerade ab 60 oder 65 Jahren. Viele Versicherer schlagen dann Wechsel in „Basisnähe“ vor – also in stark abgespeckte Tarife. Doch das ist oft nicht im Sinne des Versicherten.
Stolpersteine und Tipps aus der Praxis
Unvollständige Tarifangebote vom Versicherer
→ Immer auf vollständige Leistungsbeschreibungen bestehen!
Unklare Definition von „gleichartigem Versicherungsschutz“
→ Prüfen lassen, ob Einschränkungen rechtlich zulässig sind
Versteckte Selbstbehalte oder Leistungsausschlüsse
→ Nicht auf „Niedrigbeiträge“ ohne Kontext hereinfallen
Tarifwechsel wird verschleppt oder falsch begründet abgelehnt
→ In diesem Fall hilft unsere rechtssichere Nachverfolgung mit konkreter Beschwerdevorlage
💡 Wichtiger Insight:
Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage eine Tarifauskunft zu erteilen. Doch sie präsentieren häufig nur die Tarife, die aus ihrer Sicht „passen“ – nicht die, die wirklich lohnen.
Mein Tipp: Fordern Sie alle infrage kommenden Tarife an – und lassen Sie sich unabhängig beraten.
So sichern Sie sich Leistung UND Preis.

Fallbeispiele aus der Praxis: So wirkt § 204 VVG im echten Leben
Theorie ist gut – aber nichts überzeugt mehr als echte Geschichten. In der Beratungspraxis der FinanzSchneiderei erleben wir regelmäßig, wie § 204 VVG Menschen spürbar entlastet – finanziell, emotional und gesundheitlich. Hier drei typische Fälle, die zeigen, was möglich ist – auch bei Vorerkrankungen oder im höheren Alter.
Herr M., 66, Diabetiker – 3.000 € jährlich gespart
Herr M. war über 30 Jahre privatversichert. Nach seiner Diabetes-Diagnose schien ein Tarifwechsel ausgeschlossen. Doch mithilfe von § 204 VVG und unserem Tarifvergleich konnte er in einen gleichwertigen Tarif wechseln – ohne Gesundheitsprüfung.
Ergebnis: Beitragssenkung von 950 € auf 700 €, Leistungen in der ambulanten Versorgung sogar verbessert, Altersrückstellungen vollständig übernommen
Herr M., 45, Burn-out – Beitrag halbiert bei gleicher Versorgung
Nach einer längeren psychischen Erkrankung war an einen Neuabschluss nicht zu denken. Trotzdem stiegen die Beiträge in seinem Altvertrag jedes Jahr. Mit § 204 VVG und unserer Begleitung konnte Herr M. intern in einen modernen Tarif wechseln, der u. a. auch digitale Gesundheitsangebote beinhaltete.
Der Beitrag sank von 870 € auf 430 € – bei unveränderter stationärer und ambulanter Versorgung.
Frau B., 58, Rentnerin – endlich wieder bezahlbar versichert
Nach dem Übergang in den vorzeitigen Ruhestand wurde die private Krankenversicherung zur Belastung. Die Vorschläge des Versicherers beschränkten sich auf Basistarife mit drastischen Leistungskürzungen. Durch unseren detaillierten Tarifvergleich fanden wir einen leistungsstarken Alternativtarif, der zu ihrer Lebenssituation passte.
💡 Frau B. spart jetzt über 280 € monatlich – bei vergleichbarer Versorgung.
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Fazit – § 204 VVG ist mehr als nur ein Spartipp
Viele privat Versicherte kennen den § 204 VVG nicht – oder hören erst davon, wenn es bereits zu spät ist. Dabei ist dieser Paragraph eine der stärksten Schutzmaßnahmen für Versicherte im Alter, bei Krankheit oder finanzieller Belastung.
Denn § 204 VVG ist nicht nur ein Instrument zur Beitragssenkung – er ist ein gesetzlich garantiertes Recht, das Ihnen ermöglicht, Ihre private Krankenversicherung an Ihre Lebensrealität anzupassen, ohne neue Gesundheitsprüfung oder Leistungseinbußen.
Warum der Paragraph oft übersehen – aber hochwirksam ist:
- Versicherer bewerben ihn nicht aktiv
- Viele Tarife werden auf Anfrage nur unvollständig genannt
- Ohne professionelle Hilfe bleiben Sparpotenziale ungenutzt
Wie ältere, kranke oder belastete Versicherte davon profitieren:
- Mehr Stabilität im Ruhestand
- Finanzielle Entlastung trotz Vorerkrankung
- Zugang zu neuen, moderneren Tarifen innerhalb der eigenen Versicherung
Unser Fazit aus über 10 Jahren Beratungspraxis:
Mit § 204 VVG lassen sich oft nicht nur Beiträge senken, sondern auch Leistungen verbessern – wenn man weiß, wie man es richtig angeht.
🎯 Jetzt ist der beste Zeitpunkt aktiv zu werden:
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Häufige Fragen rund um § 204 VVG
Gilt § 204 VVG auch für Beamtentarife?
Ja – auch beihilfeberechtigte Beamte und Beamtenanwärter haben grundsätzlich das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG, sofern sie voll privat versichert sind. Wichtig: Die Wechseloption gilt innerhalb derselben Gesellschaft, nicht zwischen PKV und Beihilfetarifen anderer Anbieter.
Was tun, wenn mein Versicherer nicht reagiert?
Einige Versicherer verzögern die Bearbeitung oder antworten unvollständig. Sie sind jedoch gesetzlich verpflichtet, innerhalb angemessener Frist alle infrage kommenden Tarife mit gleichartigem Schutz zu nennen.
👉 Unser Tipp: Lassen Sie das Tarifwechselrecht durch erfahrene Experten einfordern – inklusive schriftlicher Nachverfolgung und optionaler Beschwerde bei der BaFin.
Verliere ich Leistungen oder Altersrückstellungen beim Wechsel?
Nicht zwingend. Bei einem Wechsel nach § 204 VVG bleiben die Altersrückstellungen vollständig erhalten.
Leistungsanpassungen sind möglich – aber nur, wenn Sie sich bewusst dafür entscheiden. Wir achten bei jeder Beratung darauf, dass Leistungskürzungen transparent und vermeidbar bleiben.
Gilt das Recht aus Paragraph 204 VVG für alle PKV-Versicherten?
Ja – unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Berufsgruppe. Der Paragraph gilt für alle privat Krankenversicherten mit einem Bestandsvertrag, solange der Wechsel innerhalb der bestehenden Gesellschaft erfolgt.