Ab wann privat krankenversichern?

Viele Versicherte fragen sich: Ab wann privat krankenversichernund wer kann sich privat versichern? Häufig besteht die Annahme, dass ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung nur wenigen Gutverdienern vorbehalten ist. Tatsächlich gelten jedoch klare gesetzliche Regeln, ab wann man privat versichert sein darf oder sogar muss.

Gerade für gutverdienende Angestellte, Selbstständige oder Beamte kann der Wechsel in eine private Krankenversicherung eine sinnvolle Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung sein – sofern die Voraussetzungen private Krankenversicherung erfüllt sind.

Worauf es beim Wechsel ankommt und welche Regeln dabei gelten, erfahren Sie in diesem Beitrag:

  • ab wann man von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln darf
  • wer sich privat versichern kann und welche Voraussetzungen gelten
  • welche Rolle Einkommen und Berufsstatus spielen
  • wann sich der Wechsel in die private Krankenversicherung wirklich lohnt

Am Ende erhalten Sie eine klare Orientierung, ob die private Krankenversicherung für Ihre persönliche Situation infrage kommt – und wie Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Lesezeit: ca. 10-12 Minuten

Ab wann darf man in die private Krankenversicherung wechseln?

Für Angestellte gilt als maßgebliche Grenze die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG genannt, auch PKV-Beitragsbemessungsgrenze genannt). Sie entscheidet darüber, ab wann man privat krankenversichern darf und wann der Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich ist. Verdienen Sie mehr als dieses jährlich festgelegte Bruttoeinkommen, werden Sie von der Versicherungspflicht in der GKV befreit (Versicherungsfreiheit). Dann können Sie ab dem nächsten Kalenderjahr in eine private Krankenversicherung wechseln oder sich freiwillig weiter gesetzlich versichern.

Liegt Ihr Gehalt hingegen unter der Grenze, müssen Sie in der GKV bleiben. Im Jahr 2026 beträgt die Versicherungspflichtgrenze 77.400 € brutto im Jahr (6.450 € pro Monat). Zum Vergleich: 2025 lag sie bei 73.800 € – die Grenze steigt nahezu jedes Jahr an und wird an die Lohnentwicklung angepasst.

Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Studierende haben eigene Regeln und oft deutlich mehr Flexibilität beim Wechsel in eine private Krankenversicherung. So können z. B. Beamte unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln, da sie durch das Beihilfe-System ohnehin versicherungsfrei sind. Selbstständige sind von vornherein nicht versicherungspflichtig in der GKV und können daher unter Erfüllung der PKV-Voraussetzungen sofort in eine private Krankenversicherung eintreten. Bei Angestellten spielt zusätzlich die PKV-Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle für die Beitragsgestaltung. Auf die Details der einzelnen Personengruppen gehen wir im nächsten Abschnitt ein.

Makler Moritz Werkmeister erklärt wer kann sich privat versichern

Kurz gesagt: Angestellte dürfen ab Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch PKV-Beitragsbemessungsgrenze genannt) in die private Krankenversicherung wechseln. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei 77.400 € Jahresbrutto. Verdienen Sie mehr, können Sie sich privat versichern; darunter bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Beamte, Selbstständige und andere spezielle Gruppen genießen unabhängig von dieser Einkommensgrenze Wechselmöglichkeiten. Die JAEG ist also der zentrale Faktor, ab wann ein Angestellter zur PKV wechseln kann und wann ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung möglich ist.

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Ob Sie die Voraussetzungen private Krankenversicherung erfüllen, hängt von Ihrem Einkommen, Alter und Berufsstatus ab. Auf Wunsch erhalten Sie eine ehrliche Beratung mit einem unabhängigen PKV-Vergleich, um die beste Entscheidung zu treffen.

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Wer kann sich privat versichern - und wer nicht?

Nicht jeder kann jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln – es hängt von Ihrer Berufsgruppe und Einkommenssituation ab. Grundsätzlich gilt: Man muss versicherungsfrei in der GKV sein (also nicht der Versicherungspflicht unterliegen).

Angestellte: Ab wann muss man privat versichert sein?

  • PKV-Wechsel möglich, wenn Jahresbrutto die Versicherungspflichtgrenze überschreitet
  • Regelmäßige Gehaltsbestandteile wie Grundgehalt und feste Sonderzahlungen zählen, Boni oder Überstunden nicht vollständig
  • Versicherungsfreiheit gilt ab Jahresbeginn des Folgejahres; bei höherem Gehalt durch Jobwechsel evtl. sofort
  • Freiwillig kann man auch in der GKV bleiben

Wer kann sich privat versichern? Regeln für Selbstständige

  • Können sich jederzeit privat krankenversichern, unabhängig vom Einkommen, da keine GKV-Pflicht besteht
  • Beiträge sind einkommensunabhängig; oft günstigere Einstiegsprämien als in der GKV
  • Langfristige Beitragsfähigkeit sollte geprüft werden

Beamte & Referendare: Wechsel in eine private Krankenversicherung

  • Beihilfe macht sie unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze (JAEG)
  • PKV übernimmt die Restkosten, wodurch die Beiträge niedrig bleiben
  • Wechsel in eine private Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen

Studierende: Voraussetzungen private Krankenversicherung

  • Grundsätzlich GKV-versichert zu günstigen Studententarifen.
  • PKV möglich, wenn innerhalb der ersten 3 Monate nach Studienbeginn Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt wird.
  • Entscheidung gilt für die gesamte Studiendauer; Rückkehr in die GKV während des Studiums nicht möglich.
  • Nach Studienende oder mit 30 Jahren entfällt die Pflichtversicherung; dann Wahl zwischen freiwilliger GKV oder PKV.

Künstler und Publizisten: Wer kann sich privat versichern?

  • Standardmäßig gesetzlich versichert; KSK übernimmt ca. 50 % der Beiträge.
  • PKV-Wechsel möglich für Berufsanfänger oder bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen.
  • KSK-Zuschuss für PKV bis max. 50 % des PKV-Beitrags (höchstens GKV-Beitrag).
  • Vorsicht: Bei schwankendem Einkommen kann PKV teurer werden; GKV über KSK oft sicherer.

Versicherungsfreiheit als Voraussetzung: All diesen Gruppen ist gemeinsam, dass eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV vorliegen muss. Angestellte erreichen dies durch Überschreiten der JAEG (gemäß § 6 SGB V). Selbstständige, Beamte etc. sind per Gesetz versicherungsfrei. Ohne diesen Status ist ein Eintritt in die PKV nicht möglich. Es besteht in Deutschland außerdem eine Krankenversicherungspflicht: Wer aus der GKV ausscheidet, muss nahtlos eine Anschlussversicherung vorweisen (PKV oder anderweitig). Sie können also nicht einfach unversichert bleiben – der Weg führt immer entweder in die gesetzliche oder private Krankenversicherung.

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Ferdinand Steiner erklärt wann wechsel gesetzliche in private krankenversicherung sinnvoll

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Private Krankenversicherung: Voraussetzungen im Überblick

Damit der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich ist, müssen je nach Personengruppe bestimmte Voraussetzungen für die private Krankenversicherung erfüllt sein. Hier erfahren Sie kompakt, welche Bedingungen für Angestellte, Selbstständige, Beamte, Studierende sowie Künstler und Publizisten gelten.

Arbeitnehmer: Voraussetzung für die PKV ist, dass Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der JAEG liegt. Dazu zählen Brutto-Grundgehalt und planmäßige Sonderzahlungen (z. B. 13. Monatsgehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld), unregelmäßige Boni oder Gewinnbeteiligungen nicht.

Überschreiten Sie die JAEG dauerhaft, endet Ihre Pflichtversicherung in der GKV zum Jahresende, ab 1. Januar sind Sie versicherungsfrei und können in die PKV wechseln. Bei einem neuen Job oberhalb der JAEG greift die Versicherungsfreiheit sofort; freiwillig können Sie aber auch in der GKV bleiben.

Melden Sie den Wechsel rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber, um den Arbeitgeberzuschuss zu sichern. Beachten Sie, dass die JAEG jährlich angepasst wird (2026: 77.400 €) und dass ein späteres Unterschreiten wieder zur GKV-Pflicht führen kann (siehe Abschnitt „Rückkehr in die GKV“).

Ferdinand Steiner rät ab wann muss man privat versichert sein

Selbstständige & Freiberufler

Für Selbstständige und Freiberufler ist der Wechsel in die PKV unkompliziert: Sie können unabhängig vom Einkommen jederzeit privat versichert sein, da keine GKV-Pflicht besteht. Die PKV-Beitragsbemessungsgrenze spielt hier nur eine Rolle bei der Beitragsgestaltung für besonders hohe Einkommen. Viele nutzen diese Freiheit besonders, wenn sie jung und gesund sind, da die PKV-Beiträge oft günstiger sind als die freiwillige GKV. Auch Gutverdiener profitieren häufig von einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis, da GKV-Beiträge mit dem Einkommen steigen.

Mindestbeiträge in der GKV: Selbstständige zahlen in der GKV auch bei geringem Einkommen Mindestbeiträge von ca. 200–250 € monatlich. In der PKV hängen die Beiträge dagegen vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand ab, nicht vom Einkommen – teils kann sie sogar günstiger sein.

Langfristige Tragbarkeit: In der PKV tragen Selbstständige das volle Kostenrisiko alleine. Junge Versicherte zahlen zunächst wenig, die Beiträge steigen aber im Alter. Rücklagen und Altersvorsorge sind wichtig, um die Kosten langfristig tragen zu können.

Zusammengefasst: Jeder Selbstständige kann sich privat krankenversichern – oft ist es eine attraktive Option, aber sie will gut kalkuliert sein. Tipp: Nutzen Sie einen unabhängigen PKV-Vergleich oder sprechen Sie mit einem Berater, um Tarife zu finden, die auch langfristig bezahlbar sind (z. B. mit Option auf Beitragsentlastungstarife im Rentenalter).

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Beamte & Referendare

Beamte haben einen besonderen Status im Krankenversicherungssystem. Sobald Sie Beamter auf Lebenszeit, Beamter auf Probe oder Beamtenanwärter (Referendar) sind, können Sie der GKV den Rücken kehren und in die PKV wechseln – unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Denn Beamte sind kraft Gesetzes nicht versicherungspflichtig in der GKV, egal wie wenig sie verdienen.

Die wichtigste Voraussetzung hier ist eher organisatorischer Natur: Als Beamter haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe zahlt Ihr Dienstherr (Bund oder Länder) und übernimmt – je nach persönlichen Verhältnissen – 50 bis 70 % Ihrer Krankheitskosten.

Beispielsweise bekommen aktive Beamte ohne Kinder meist 50% erstattet, mit mehreren Kindern 70%. Im Ruhestand erhöht sich der Satz auf 70%, für Kinder sogar 80%. Aufgrund dieser Regelung benötigen Beamte nur noch eine Restkostenversicherung über die PKV, die den verbleibenden Prozentsatz (30–50%) abdeckt.

Das macht die PKV-Tarife für Beamte sehr günstig im Vergleich zu Angestellten-Tarifen, denn Sie zahlen letztlich nur etwa die Hälfte eines Volltarifs (bei 50% Beihilfeanspruch).

Folgende Vorraussetzung/Vorgaben gelten für Beamte beim PKV-Wechsel:

Wer darf in die PKV wechseln?

  • Beamte auf Lebenszeit
  • Beamte auf Probe
  • Beamtenwärter (Referendare)

→ Unabhängig vom Einkommen, da für Beamte keine Versicherungspflicht in der GKV besteht.
→ Der Wechsel ist ab Beginn des Beamtenverhältnisses möglich.

Wie läuft Beihilfe + PKV? (Abrechnung)

  • Dienstherr übernimmt über Beihilfe je nach Situation 50-70% der Krankheitskosten
  • PKV deckt als Restkostenversicherung den verbleibenden Anteil ab
  • Voraussetzung ist ein beikommender PKV-Tarif
  • Rechnungen werden zweigleisig eingericht: zuerst bei der Beihilfestelle, dann bei der PKV

Formales & Alternativen (Optionen)

  • Beihilfevorgaben & Fristen sind je nach Bundesland unterschiedlich
  • Alternative möglich: pauschale Beihilfe + GKV
  • Diese Option ist rechtlich zulässig, aber in vielen Fällen teurer als Beihilfe + PKV

Studierende und der Wechsel in die PKV

Studierende sind grundsätzlich in der GKV pflichtversichert – über die Familie bis 25 Jahre oder im Studententarif der GKV. Sie können sich jedoch zu Studienbeginn für die PKV entscheiden, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate einen Befreiungsantrag stellen.

Der Wechsel in die PKV während des Studiums ist bindend; eine Rückkehr in die GKV ist erst nach Studienende, mit 30 Jahren oder nach dem 14. Fachsemester möglich. Private Studententarife liegen meist auf ähnlichem Niveau wie die GKV, bieten aber unterschiedliche Leistungen. Bei nebenbei versicherungspflichtigen Tätigkeiten kann es Sonderfälle geben.

Studentin erhält maßgeschneiderte Voraussetzungen private Krankenversicherung

Künstler & Publizisten (KSK-Versicherte)

Künstler und Publizisten sind in der Regel über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Die KSK übernimmt dabei etwa 50 % der Beiträge, was die GKV für diese Berufsgruppe besonders attraktiv macht.

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. für Berufsanfänger innerhalb der ersten drei Jahre oder für sehr gut verdienende KSK-Mitglieder, die bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten. Die entsprechenden Anträge müssen fristgerecht gestellt werden und gelten dann dauerhaft.

Auch bei einem PKV-Wechsel zahlt die KSK einen Zuschuss, jedoch höchstens in Höhe des GKV-Anteils. Sinkt das Einkommen, fällt auch der Zuschuss entsprechend geringer aus.

Wichtig: Ein PKV-Wechsel über die KSK sollte gut überlegt sein. Vorteile der GKV wie kostenlose Familienversicherung und einkommensabhängige Beiträge entfallen. Die PKV lohnt sich daher meist nur bei dauerhaft hohem und stabilem Einkommen und ohne Bedarf an Familienversicherung.

Zusammenfassend: Als KSK-Versicherter kann man unter bestimmten Bedingungen in die PKV – aber es ist ein Spezialfall. Lassen Sie sich unbedingt unabhängig beraten, um abzuwägen, ob die PKV für Sie als Künstler/Publizist langfristig tragbar und sinnvoll ist.

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Team der FinanzSchneiderei klärt Fragen zur PKV Beitragsbemessungsgrenze

Wann lohnt sich der Wechsel in eine private Krankenversicherung wirklich?

Nicht jeder, der in die PKV kann, sollte auch wechseln. Ob sich ein Wechsel in eine private Krankenversicherung lohnt, hängt von mehreren Kriterien ab: Ihrem Einkommen, Alter, Gesundheitszustand, Ihrer Familienplanung und Ihrem Beruf bzw. Ihrer zukünftigen Karriereerwartung. Abwägen der Vor und Nachteile einer privaten Krankenversicherung hilft bei der Entscheidung.

Im Folgenden beleuchten wir diese Faktoren und stellen die Vorteile und Nachteile der PKV gegenüber. So können Sie Ihr persönliches Profil einschätzen.

Wichtige Entscheidungskriterien für eine private Krankenversicherung

Je höher Ihr Einkommen, desto eher lohnt sich die PKV finanziell. In der GKV zahlen Gutverdiener den Höchstbeitrag (2026 sind das rund 1.030 € monatlich für Angestellte inklusive Arbeitgeberanteil), während die PKV unabhängig vom Verdienst kalkuliert. Ein Angestellter knapp über der Versicherungspflichtgrenze wird aber in der PKV ggf. kaum billiger wegkommen als in der GKV – dann lohnt es sich weniger. Entscheidend ist auch die Stabilität: Planen Sie langfristig ein hohes Einkommen? Oder könnte es sein, dass Sie später weniger verdienen oder in Teilzeit gehen (z. B. wegen Kindererziehung)? GKV-Beiträge sinken, wenn Ihr Einkommen sinkt; PKV-Beiträge bleiben gleich. Für jemanden mit unsicherer Einkommensperspektive ist die GKV oft der sicherere Hafen.

Je jünger Sie beim Wechsel in die PKV sind, desto niedriger sind Ihre Start-Beiträge und desto mehr Zeit haben Sie, Altersrückstellungen aufzubauen. Ein früher Einstieg (20er bis 30er) kann finanziell attraktiv sein – Sie zahlen über Jahrzehnte einen kalkulierbar steigenden Beitrag. Wer allerdings erst mit Ende 40 oder 50 wechseln könnte, hat oft schon höhere PKV-Prämien und weniger Zeit, Rückstellungen anzusparen. Allerdings gibt es auch für Ältere oft spezielle Konditionen (z. B. für spät verbeamtete Personen). Grundsätzlich gilt: Jung und gesund wechselt es sich am günstigsten.

Vor dem Wechsel in die PKV steht eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder sogar Ablehnung führen. Wenn Sie ernsthafte chronische Erkrankungen haben, kann die PKV sehr teuer werden oder Sie werden gar nicht aufgenommen. In der GKV spielt Ihr Gesundheitszustand beitragsmäßig keine Rolle – dort zählt nur das Einkommen. Daher gilt: Gesunde Personen haben einen großen Vorteil in der PKV. Wer bereits gesundheitliche Probleme hat, sollte genau prüfen, ob ein Wechsel sinnvoll ist oder ob man in der GKV (die jeden aufnimmt) besser aufgehoben ist.

Haben Sie eine (Groß-)Familie oder planen Sie Kinder? In der GKV gibt es die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder. In der PKV braucht jede Person eine eigene Police. Das heißt, mit jeder zusätzlichen Person steigen die Kosten. Für Familien mit mehreren Kindern kann die GKV finanziell deutlich vorteilhafter sein, weil Sie nur einmal Beitrag zahlen, egal ob Sie 1 oder 3 Kinder haben. In der PKV zahlen Sie für jedes Kind extra (wenn auch meist reduzierte Kinderbeiträge). Wenn Ihr Ehepartner allerdings gut verdient, fällt er in der GKV auch aus der Familienversicherung raus und zahlt separat – in dem Fall relativiert es sich. Faustregel: PKV lohnt sich eher für Singles und kinderlose Paare. Bei Kinderwunsch sollte man die Kosten genau kalkulieren oder zumindest einplanen, dass zusätzliche Beiträge kommen.

Ihr Beruf kann Einfluss haben. Beamte beispielsweise, wie oben erklärt, profitieren enorm von der PKV – hier lohnt es sich fast immer. Selbstständige sparen durch die PKV oft Beiträge, solange sie jung und die Einnahmen gut sind – aber hier ist die Frage, ob sie bis ins hohe Alter die Selbstständigkeit (und damit die PKV-Kosten) tragen. Angestellte über der JAEG sollten neben dem Gehalt auch überlegen, ob sie evtl. mal wieder unter die Grenze fallen könnten (Karrierewechsel, Elternzeit mit reduzierter Stundenzahl etc.). Wenn Ihre Branche unsicher ist oder Sie evtl. später ins Ausland gehen (wo deutsche PKV nicht gilt oder die Frage der Rückkehr zur GKV relevant wird), fließt das in die Überlegung mit ein.

Vorteile der PKV

  • Die PKV bietet häufig umfangreichere medizinische Leistungen, z. B. Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer und kürzere Wartezeiten bei Fachärzten.
  • Versicherte können ihren Schutz individuell gestalten, etwa durch Selbstbeteiligung oder zusätzliche Leistungen im Zahn- und Auslandsschutz.
  • Die Beiträge sind unabhängig vom Einkommen, wodurch Gutverdiener im Vergleich zur GKV oft sparen können.
  • Einmal vereinbarte Leistungen sind vertraglich garantiert und gelten dauerhaft.

Nachteile der PKV

  • Die Beiträge können im Alter deutlich steigen, sodass eine langfristige finanzielle Planung notwendig ist.
  • Es gibt keine kostenlose Familienversicherung, jedes Familienmitglied muss separat versichert werden.
  • Eine Rückkehr in die GKV ist später nur schwer oder gar nicht möglich, insbesondere ab dem 55. Lebensjahr.
  • Vor Vertragsabschluss erfolgt eine Gesundheitsprüfung, die zu Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen kann

Idealprofil für die PKV

Die private Krankenversicherung lohnt sich besonders für Personen mit folgendem Profil:

  • Jung und gesund: Früher Einstieg sorgt für niedrige Beiträge und wenige Gesundheitszuschläge.
  • Dauerhaft gutverdienend: Einkommen liegt klar über der Versicherungspflichtgrenze und bleibt stabil.
  • Keine oder wenige Familienverpflichtungen: Keine kostenlose Familienversicherung notwendig.
  • Hoher Leistungsanspruch: Wert auf bessere medizinische Versorgung und Wahlleistungen.
  • Langfristige Planung: Keine absehbare Rückkehr in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis unterhalb der JAEG.
Maklerin klärt Vor und Nachteile private Krankenversicherung

Trifft dieses Profil auf Sie zu, ist ein PKV-Wechsel in der Regel sinnvoll – eine individuelle Prüfung bleibt jedoch entscheidend.

Was ist bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung zu beachten?

Wenn Sie die Entscheidung getroffen haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln, gibt es einige praktische Schritte und wichtige Hinweise, die Sie beachten sollten, damit der Übergang reibungslos funktioniert:

Suchen Sie sich frühzeitig einen passenden PKV-Tarif aus – z. B. über unseren PKV-Vergleich oder eine unabhängige Beratung. Beim Antrag müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen ehrlich und vollständig ausfüllen. Alle Vorerkrankungen der letzten Jahre sind anzugeben; die PKV kann Arztberichte anfordern.

Je nach Befund erhalten Sie entweder Standardbedingungen, einen Risikozuschlag oder in seltenen Fällen einen Leistungsausschluss. Im schlimmsten Fall kann die PKV den Antrag ablehnen, wenn das Risiko zu hoch ist.

Tipp bei Vorerkrankungen: Bei leichten Vorerkrankungen lässt sich oft verhandeln. Manche Tarife bieten Öffnungsklauseln, z. B. die „Öffnungsaktion“ für Beamte, die einen begrenzten Zuschlag statt Ablehnung ermöglicht. Vergleichen Sie die Annahmepolitik verschiedener PKVs, falls ein Anbieter kritisch reagiert.

Idealerweise beginnt Ihr PKV-Vertrag nahtlos am Tag nach Ende der GKV-Pflicht. Oft ist das ein 1. Januar oder 1. Juli etc. (je nach Situation). Achten Sie darauf, im Antrag den richtigen Beginn zu nennen. Die PKV schickt Ihnen nach Annahme eine Mitgliedsbescheinigung – diese brauchen Sie, um z. B. dem Arbeitgeber mitzuteilen, wohin er den Arbeitgeberzuschuss zahlen soll.

Als privatversicherter Arbeitnehmer erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer PKV-Prämie. Er beträgt die Hälfte Ihres Beitrags, maximal jedoch den Betrag, den der Arbeitgeber bei gesetzlich Versicherten zahlen würde (2025: ca. 384 € Kranken- + 73 € Pflegeversicherung; 2026 entsprechend etwas höher).

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber PKV-Mitgliedschaft und Beitrag nachweisen. Die PKV stellt dafür eine Bescheinigung nach § 257 SGB V aus. Ab 2026 soll der Prozess digital erfolgen, aktuell läuft er meist noch auf Papier.

Ein Teil Ihres PKV-Beitrags wird als Altersrückstellung angespart, um spätere Beitragssteigerungen abzufedern. Dennoch steigen die Beiträge über die Jahre – etwa durch Inflation, steigende Gesundheitskosten oder Niedrigzinsphasen. Planen Sie diese Steigerungen frühzeitig ein.

Richtwert: In den letzten Jahren lagen die durchschnittlichen PKV-Beitragssteigerungen bei ca. 3–5 % pro Jahr, oft mit größeren Sprüngen alle paar Jahre. Zum Vergleich: Auch in der GKV steigen Beiträge, langfristig teils stärker als in der PKV.

Tipp: Kalkulieren Sie konservativ, welche Beiträge z. B. mit 60 oder 70 Jahren anfallen könnten. Private Anbieter weisen ab 60 Jahren auf Entlastungstarife hin (z. B. 10 % höhere Beiträge von 30–55 Jahre → Abschlag ab 65). Nutzen Sie solche Optionen oder schaffen Sie eigene finanzielle Polster.

Falls die Beiträge Ihnen im Alter oder bei dauerhaft geringem Einkommen völlig über den Kopf wachsen, gibt es als soziales Netz den Basistarif der PKV. Das ist ein Tarif mit Leistungen vergleichbar zur GKV, dessen Beitrag auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt ist. Dorthin können Sie im Notfall wechseln (auch ohne Gesundheitsprüfung). Ebenso gibt es einen Notlagentarif, wenn man mal Beiträge nicht zahlen konnte (um Schulden nicht explodieren zu lassen). Diese sollten aber letzte Mittel sein, da sie meist Leistungseinschränkungen bedeuten.

Insgesamt gilt: Ein Wechsel in die PKV erfordert etwas Organisation und Weitsicht. Wenn Sie all diese Punkte beherzigen, können Sie den Übergang aber gut meistern und von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Viele stellen sich beim PKV-Wechsel die Frage, ob und unter welchen Bedingungen eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Grundsätzlich ist das nur in bestimmten Fällen möglich und an klare gesetzliche Regeln geknüpft – insbesondere im Hinblick auf das 55. Lebensjahr.

Für Angestellte tritt wieder Versicherungspflicht in der GKV ein, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

Einkommen unter der JAEG

Fällt Ihr Jahresbrutto unter die Versicherungspflichtgrenze (z. B. durch Teilzeit, Gehaltskürzung oder Jobwechsel), endet Ihre PKV-Freiheit. Sie werden wieder GKV-pflichtversichert, sofern Sie unter 55 Jahre alt sind. Die Rückkehr erfolgt meist automatisch zum Zeitpunkt der Änderung.

Arbeitslosigkeit & Wechsel

Bei ALG I-Bezug werden Privatversicherte GKV-pflichtig, die Beiträge übernimmt die Bundesagentur. ALG II (Bürgergeld) führt nicht automatisch zur Pflichtversicherung; dann bleibt nur freiwillige GKV oder der PKV-Basistarif. Auch Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis unterhalb der JAEG oder öffentlich-rechtlich pflichtversicherte Tätigkeiten lösen wieder GKV-Pflicht aus.

Ab 55 & Befreiung

Ab 55 ist die Rückkehr in die GKV in der Regel ausgeschlossen. Ausnahmen sind selten, z. B. über Familienversicherung bei sehr niedrigem Einkommen. Wer wieder GKV-pflichtig wird, kann sich innerhalb von 3 Monaten dauerhaft befreien lassen und in der PKV bleiben – besonders sinnvoll, wenn das Einkommen nur knapp unter der Grenze liegt.

Unterschiede zwischen Arbeitnehmer und Selbständiger bei Rückkehr

Arbeitnehmer: Unter 55 können Arbeitnehmer durch Unterschreiten der Gehaltsgrenze, Arbeitslosigkeit oder den Wechsel in einen sozialversicherungspflichtigen Job wieder in die GKV zurückkehren. Maßnahmen wie Teilzeit oder Sabbatjahr können helfen, unter die Grenze zu fallen. Über 55 ist eine Rückkehr meist nur über die Familienversicherung möglich.

Selbstständige: Selbstständige bleiben in der Regel privat, auch bei geringem Einkommen. Eine Rückkehr in die GKV ist nur über einen sozialversicherungspflichtigen Job oder ALG I möglich. Die Familienversicherung ist theoretisch möglich, praktisch aber selten, da meist 12 Monate vorherige GKV-Mitgliedschaft nötig sind.

Zusammengefasst: Eine Rückkehr zur GKV ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft und ab 55 Jahren nahezu ausgeschlossen. Planen Sie daher Ihren PKV-Wechsel so, als ob Sie dauerhaft privat versichert bleiben würden. Falls Sie doch zurück möchten, sollten die Weichen spätestens mit Anfang 50 gestellt werden (z. B. Jobwechsel unter JAEG). Ansonsten bleibt als Auffangnetz nur die Familienversicherung über den Partner – was aber auch nur geht, wenn Ihr eigenes Einkommen sehr niedrig ist.

Zufriedener Kunde nach Wechsel in eine private Krankenversicherung

Fazit: Ab wann privat krankenversichern – und für wen lohnt sich die PKV?

Sie können sich privat krankenversichern, sobald keine gesetzliche Pflicht mehr besteht – für Angestellte ab Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze, für Selbstständige, Beamte, Studierende oder Künstler meist unabhängig vom Einkommen. Entscheidend sind Ihr Status, Ihre Gesundheit, Ihr Einkommen und Ihre Zukunftspläne.

Die PKV bietet individuelle Leistungen und eine maßgeschneiderte Absicherung, besonders für junge, gesunde Menschen mit stabilem oder hohem Einkommen, erfordert aber langfristige Planung. Die GKV bleibt für Familien und Durchschnittsverdiener eine verlässliche Option. Prüfen sie die Voraussetzungen einer privaten Krankenversicherung sorgfältig.

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Häufige Fragen (FAQ)

Im deutschen System gibt es keine Pflicht zur privaten Krankenversicherung. Wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, kann freiwillig in der GKV bleiben.

Ausnahmen betreffen z. B. bestimmte Freiberufler oder ältere Neuankömmlinge in Deutschland, die keine GKV aufnehmen können, sowie Beamte, die sich meist aus finanziellen Gründen für die PKV entscheiden. Streng genommen „muss“ niemand privat versichert sein – wer nicht mehr versicherungspflichtig ist, braucht nur eine Krankenversicherung, wobei die PKV oft die naheliegende Wahl ist.

Entscheidend für den Wechsel in eine private Krankenversicherung ist das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 € brutto/Jahr, monatlich 6.450 €; 2025: 73.800 €). Nur Angestellte müssen diese Grenze überschreiten, um sich privat versichern zu können.

Selbstständige, Beamte, Studierende oder Künstler können unter bestimmten Bedingungen unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln. Kurz gesagt: Wer wissen will, ab wann man privat krankenversichert sein kann, sollte prüfen, ob die Voraussetzungen der PKV erfüllt sind.

Studierende und private Krankenversicherung: Wer sich direkt zu Studienbeginn privat versichern möchte, kann innerhalb der ersten drei Monate nach Immatrikulation die Befreiung von der GKV-Pflicht beantragen und in eine PKV wechseln. Viele Versicherer bieten dafür günstige PKV-Studententarife an.

Nach Ablauf der drei Monate bleibt man in der GKV, es sei denn, man beginnt ein neues Studium oder war vorher nie gesetzlich versichert – dann ist ein Wechsel in die PKV auch später möglich. Wichtig: Die Entscheidung ist verbindlich für die gesamte Studienzeit.

Kurz gesagt: Studierende können sich privat versichern, müssen den Antrag aber früh stellen, da ein Rückwechsel während des Studiums nicht möglich ist.

Einkommensrückgang und PKV: Sinkt das Einkommen von Angestellten unter die Versicherungspflichtgrenze, werden sie normalerweise wieder in der GKV pflichtversichert. Mit einem Befreiungsantrag nach § 8 SGB V können Sie jedoch innerhalb von drei Monaten in der PKV bleiben – zum Beispiel bei temporärem Teilzeitgehalt. Nach einer Befreiung bleiben Sie privat, bis sich Ihre Situation wieder ändert.

Selbstständige sind von Einkommensschwankungen nicht betroffen, da für sie keine Grenze gilt. Bei dauerhaft niedrigem Einkommen kann ein Wechsel in eine Angestelltentätigkeit oder die Familienversicherung eine Option sein.

Tipp für ältere Versicherte: Über 55-Jährige sind bei sinkendem Einkommen in der Regel nicht mehr GKV-pflichtig und bleiben in der PKV. Gegebenenfalls kann der Basistarif helfen, Beiträge zu senken.

Als Angestellter geht der Rückwechsel nur über eine neue Versicherungspflicht, z. B. wenn Ihr Gehalt unter die JAEG fällt oder Sie arbeitslos werden (ALG I). Dann können Sie unter 55 nahtlos in eine GKV Ihrer Wahl eintreten.

Für Selbstständige ist der Rückweg nur möglich, wenn sie in ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis wechseln oder die Familienversicherung über den Ehepartner nutzen (Einkommen unter ca. 470 €). Letzteres gilt meist nur, wenn Sie zuvor schon in der GKV waren und unter 55 Jahre alt sind.

Wichtig: Ab 55 Jahren ist ein Rückwechsel in die GKV in der Regel nicht mehr möglich. Die PKV bleibt dann die einzige Option, ggf. über den Basistarif zur Beitragsreduzierung.

„Aus der GKV fliegen“ – was bedeutet das?
Der Ausdruck beschreibt umgangssprachlich den Moment, ab dem die gesetzliche Krankenversicherung einen nicht mehr pflichtversichert sieht, z. B. durch Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder einen Statuswechsel (z. B. Student, Beamter).

Heute „fliegt“ man nicht wirklich raus: Man kann freiwillig in der GKV bleiben, wenn die Pflichtmitgliedschaft endet. Die Krankenkasse informiert nur, dass die Versicherungspflicht ausläuft. Ohne Antrag auf freiwillige Weiterversicherung endet der GKV-Schutz – oder man entscheidet sich für eine PKV.

Fazit: Niemand wird ohne Versicherung gelassen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen: freiwillig in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln.

PKV Spezialist Ferdinand Steiner

Autor: Ferdinand Steiner
Gründer und Geschäftsführer der Finanzschneiderei

Seit 1998 bin ich in der Versicherungsbranche tätig – angefangen bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse, später als Gründer und Geschäftsführer der Finanzschneiderei. Mit über 25 Jahren Erfahrung begleite ich Menschen auf ihrem Weg durch das komplexe System der Krankenversicherung – sei es in Deutschland, in Europa oder weltweit.

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