Was tun, wenn die private Krankenversicherung fristlos gekündigt hat?

Eine fristlose Kündigung der privaten Krankenversicherung (PKV) trifft viele Versicherte völlig unvorbereitet – und bringt ernste Konsequenzen mit sich. Plötzlich besteht kein Versicherungsschutz mehr, medizinische Kosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Ohne Krankenversicherungsschutz drohen hohe Kosten für medizinische Behandlungen und potenzielle rechtliche Konsequenzen.

Doch was sind die Gründe für eine fristlose Kündigung? Können Sie den Vertrag noch retten oder zu einem anderen Anbieter wechseln? Gibt es Alternativen wie dei europäische Krankenvesicherung oder den Basistarif? Und für wen ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) denkbar?

Wir zeigen wir Ihnen, welche Schritte Sie nach einer fristlosen Kündigung der privaten Krankenversicherung gehen sollten. Unsere Versicherungsmakler erklären Ihre Rechte, welche Lösungen kurzfristig möglich sind und welche Möglichkeiten sich für die Zukunft anbieten.

Lesezeit 12 Minuten

 

Die private Krankenversicherung hat fristlos gekündigt, was nun ?

Keine Panik – auch wenn es ernst wirkt, gibt es Lösungen. Ich zeige Ihnen, was jetzt wichtig ist: Warum viele Kündigungen rechtlich gar nicht zulässig sind und welche Alternativen Ihnen offenstehen.

Ob durch Beitragsregulierung, den Wechsel in den PKV-Basistarif, eine europäische Krankenversicherung oder sogar die Rückkehr in die GKV – gemeinsam finden wir den passenden Weg zurück in einen vollwertigen Versicherungsschutz.

Klar, verständlich und mit dem Wissen aus über 20 Jahren Berufserfahrung.

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Ferdinand Steiner berät bei fristloser Kündigung

Warum kündigt die private Krankenversicherung fristlos?

Eine fristlose Kündigung durch die private Krankenversicherung ist selten, aber möglich – meist liegt ein schwerwiegender Vertragsverstoß durch den Versicherungsnehmer vor.

Häufigster Auslöser ist die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Macht der Versicherungsnehmer im Antrag unvollständige oder falsche Angaben, riskiert er den sofortigen Verlust des Versicherungsschutzes.

Auch Betrug bei der Leistungsabrechnung oder erheblicher Zahlungsverzug kann zur Kündigung führen. Da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht, sollten Betroffene schnell handeln und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

Häufige Gründe für eine fristlose Kündigung durch die private Krankenversicherung:

Täuschung beim Vertragsabschluss (§ 22 VVG)

Arglistige Täuschung: Wer bei Vertragsabschluss falsche oder unvollständige Angaben zu Vorerkrankungen gemacht hat, hat die Gesundheitsprüfung nicht richtig durchlaufen und verletzt damit die Anzeigepflicht. Dies kann als Täuschung gewertet werden und führt oft dazu, dass der Vertrag rückwirkend aufgehoben wird.

Arglistiger Betrug oder Missbrauch

Vertragswidriges Verhalten: Dazu zählen z. B. bewusste Falschangaben bei Leistungsabrechnungen, Betrugsversuche oder Verstöße gegen spezielle Tarifregeln. Wer den Eindruck erweckt, die Regeln des Tarifs absichtlich zu umgehen, riskiert das Vertrauen der Versicherung.

Schwerer Zahlungsverzug besteht (§ 38 VVG)

Beitragsschulden: Wenn Beiträge zur privaten Krankenversicherung über mehrere Monate hinweg nicht gezahlt werden und die Versicherungsnehmer auch auf Mahnungen nicht reagieren, könenn Versicherungen einzelne Tarife außerordentlich kündigen.

Doch nicht jeder Fehler ist gleich ein Kündigungsgrund: Wenn Sie unsicher sind, was Ihnen vorgeworfen wird oder ob die Kündigung gerechtfertigt ist, prüfen wir Ihren Fall gerne individuell – oft lässt sich durch Klärung oder gezielte Nachbesserung eine tragfähige Lösung finden. Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir eine Lösung, wie Sie aus den Beitragsschulden herauskommen und Ihre Krankenversicherung sichern.

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Darf eine private Krankenversicherung fristlos kündigen?

Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Daher ist die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung in der PKV gesetzlich stark eingeschränkt. Dennoch kann der Versicherer in bestimmten Fällen rechtlich abgesichert kündigen – meist unter Berufung auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Wichtig: Selbst wenn eine Kündigung ausgesprochen wird, bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch rechtlich zulässig ist. In vielen Fällen lohnt sich ein Widerspruch oder eine Prüfung durch einen erfahrenen Fachmann.

Rechtliche Grundlagen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer

Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, ist dazu verpflichtet, alle Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Diese sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht schützt den Versicherer davor, Verträge mit hohen unkalkulierten Risiken einzugehen.

Was muss angegeben werden?

  • Alle erfragten Krankheiten, Behandlungen, Diagnosen – auch psychischer Art

  • Krankenhausaufenthalte, Operationen oder regelmäßige Medikamenteneinnahme

  • Auch scheinbar „kleinere“ Dinge wie chronische Rückenschmerzen oder regelmäßige Physiotherapie

Was passiert bei einer Anzeigepflichtverletzung?

Verletzt der Antragsteller diese Pflicht – sei es versehentlich, fahrlässig oder vorsätzlich –, hat der Versicherer nach § 19 VVG mehrere Möglichkeiten, je nach Schwere der Pflichtverletzung:

  • 🔄 Vertragsanpassung: Der Versicherer kann einen Risikozuschlag verlangen oder bestimmte Leistungen ausschließen.

  • 🔚 Kündigung: Bei grober Fahrlässigkeit kann die PKV den Vertrag fristlos kündigen.

  • 🔁 Rücktritt vom Vertrag: Bei vorsätzlicher Täuschung kann der Vertrag vollständig rückabgewickelt werden – oft mit schwerwiegenden Folgen für den Versicherten.

Wichtig: Die Versicherung muss innerhalb eines Monats reagieren, nachdem sie von der Pflichtverletzung erfahren hat (§ 21 VVG). Ein Rücktritt oder eine Kündigung muss immer begründet und nachvollziehbar sein – lassen Sie eine solche Entscheidung im Zweifel rechtlich prüfen.

Die private Krankenversicherung darf nicht einfach kündigen, wann immer sie will. § 206 VVG schützt den Versicherten, indem er die Kündigungsmöglichkeiten des Versicherers bei Krankenversicherungsverträgen stark einschränkt.

🚫 Grundsatz: Keine ordentliche Kündigung durch den Versicherer

Anders als bei vielen anderen Versicherungsarten (z. B. Haftpflicht oder Hausrat) darf die PKV einen Vertrag zur Krankheitskostenversicherung nicht ordentlich kündigen, solange eine Versicherungspflicht besteht.

Das bedeutet:

  • Kein regulärer Ausstieg für den Versicherer

  • Auch nach vielen Jahren Vertragslaufzeit besteht weiterhin Schutz, solange Beiträge gezahlt werden und keine arglistige Täuschung vorliegt

Ausnahmen: Wann eine fristlose Kündigung doch möglich ist

§ 206 Abs. 1 & 2 VVG erlaubt eine Kündigung nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel:

  • Wenn der Versicherungsnehmer mit Zahlungen in Verzug ist und das gesetzliche Mahnverfahren nach § 38 VVG erfolglos bleibt

  • Bei arglistiger Täuschung oder Betrug – in Verbindung mit § 22 VVG

  • Bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Pflichten (in Verbindung mit § 314 BGB)

💡 Wichtig für Betroffene:

Wenn Ihre PKV Sie gekündigt hat, beruft sie sich häufig auf eine der gesetzlich erlaubten Ausnahmen. Ob diese wirklich zutrifft und rechtlich haltbar ist, sollte immer geprüft werden. Viele Kündigungen sind anfechtbar oder unwirksam.

Wenn ein Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss vorsätzlich falsche Angaben macht, z. B. durch gezieltes Verheimlichen schwerer Erkrankungen, liegt eine arglistige Täuschung vor. Die PKV kann den Vertrag dann rückwirkend aufheben, als hätte er nie bestanden. Wird ein Vertrag aufgrund arglistiger Täuschung (§ 22 VVG) rückwirkend aufgehoben, behandelt die Versicherung ihn so, als hätte er nie bestanden. Die gezahlten Beiträge werden in der Regel nicht zurückgezahlt.

Mit anderen Worten:

  • Der Vertrag wird „rückabgewickelt“.

  • Die PKV behält die Beiträge – ohne Leistungsanspruch.

  • Erbrachte Leistungen (z. B. Arztrechnungen, Krankenhauskosten) müssen ggf. zurückgezahlt werden.

Da die Versicherung davon aus geht, dass sie den Vertrag bei korrekter Angabe der Gesundheitsdaten nie angenommen hätte, ist auch kein reguläres Versicherungsverhältnis entstanden, auf das sich der Versicherte berufen könnte.

Wichtig: Der Versicherer muss die Täuschung nachweisen – oft ein strittiger Punkt.

Wer eine Kündigung oder Aufhebung wegen Täuschung erhält, sollte diese nicht vorschnell akzeptieren. In vielen Fällen kann ein Anwalt für Versicherungsrecht helfen, die Kündigung anzufechten oder zumindest die finanziellen Folgen zu begrenzen.

Selbst wenn der Versicherer ein Recht auf Rücktritt oder Kündigung wegen falscher Angaben hat, kann er diese Rechte nicht unbegrenzt lange ausüben. § 21 VVG regelt daher, wann und wie lange die PKV reagieren darf, wenn sie von einer Anzeigepflichtverletzung erfährt.

Wichtige Fristen im Überblick:

  • Einmonatige Ausübungsfrist:
    Der Versicherer muss sein Recht auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung innerhalb eines Monats ausüben – ab dem Zeitpunkt, an dem er von der Pflichtverletzung erfährt.

  • Kenntnis entscheidend:
    Die Frist beginnt nicht mit dem Vertragsbeginn, sondern erst, wenn der Versicherer konkret erfährt, dass der Versicherte beim Antrag falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.

  • Maximal 10 Jahre rückwirkend:
    Selbst bei späterer Entdeckung ist eine Anfechtung oder Kündigung in der Regel nur innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsschluss möglich. Danach ist das Recht verwirkt – Ausnahme: Arglistige Täuschung.

Sonderfall: Arglistige Täuschung (§ 22 VVG)

Wenn die Täuschung arglistig war, also vorsätzlich und mit Täuschungsabsicht, gelten die Fristen aus § 21 VVG nicht. Der Versicherer kann den Vertrag dann auch nach Ablauf von 10 Jahren noch anfechten oder kündigen.

Auch wenn es auf den ersten Blick anders wirkt: Private Krankenversicherungen dürfen ihre Kunden nicht willkürlich oder leichtfertig fristlos kündigen. Eine solche Kündigung muss sich immer auf eine klare gesetzliche Grundlage stützen – insbesondere auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieses regelt, wann und unter welchen Umständen ein privater Krankenversicherer überhaupt das Recht hat, einen bestehenden Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu beenden.

Wichtiger Hinweis bei fristloser Kündigung oder Rücktritt durch die PKV

Eine fristlose Kündigung oder ein Rücktritt wegen Anzeigepflichtverletzung kann existenzbedrohende Folgen haben – vor allem, wenn Sie plötzlich ohne Krankenversicherungsschutz dastehen oder hohe Behandlungskosten zurückzahlen sollen.

In vielen Fällen lohnt es sich, die Entscheidung der Versicherung rechtlich und fachlich überprüfen zu lassen. Nicht jede Kündigung ist wirksam. Und nicht jeder Fehler im Antrag führt automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Das Expertenteam der FinanzSchneiderei kennt die rechtlichen Hintergründe und findet für Sie die passenden Lösungen – egal ob Wiedereinstieg, Basistarif oder alternative Versicherungsmodelle, wie die europäische Krankenversicherung.

👉 Lassen Sie sich jetzt professionell beraten – bevor es zu spät ist.

Welche Folgen hat eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung durch die private Krankenversicherung ist für Betroffene meist ein Schock – und bringt sofort gravierende Konsequenzen mit sich. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung endet der Versicherungsschutz sofort, ohne Übergangsfrist. Das betrifft nicht nur medizinische Leistungen, sondern auch die finanzielle und rechtliche Situation des Versicherten.

Im Folgenden zeigen wir die wichtigsten Folgen einer fristlosen Kündigung der PKV – und was Versicherte jetzt wissen müssen:

Verlust des Versicherungsschutzes

Mit der fristlosen Kündigung endet der Versicherungsvertrag in der Regel sofort – ohne Übergangsfrist. Das bedeutet: Ab dem Kündigungszeitpunkt besteht kein Krankenversicherungsschutz mehr. Versicherte gelten damit rechtlich als „ohne Krankenversicherung“, was gravierende Folgen hat.

Medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Medikamente müssen ab sofort komplett aus eigener Tasche bezahlt werden – auch wenn eine Therapie bereits begonnen hat. Gerade bei chronischen Erkrankungen oder Notfällen kann das schnell existenzbedrohlich teuer werden.

💡 Wichtig: Wer ohne Krankenversicherungsschutz ist, sollte so schnell wie möglich eine Übergangslösung finden – zum Beispiel über den PKV Basistarif oder eine kurzfristige europäische Krankenversicherung.


Erschwerte Neuaufnahme bei anderen Versicherungsunternehmen

Nach einer fristlosen Kündigung ist es extrem schwer, bei einer anderen privaten Krankenversicherung wieder aufgenommen zu werden. Viele Gesellschaften prüfen neue Anträge sehr genau – vor allem, wenn sie erfahren, dass der Vorvertrag durch eine Kündigung durch den Versicherer beendet wurde.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es um Beitragsschulden, Täuschung oder vertragliches Fehlverhalten ging: Eine fristlose Kündigung ist in den Augen vieler Versicherer ein Warnsignal. Die Folge: Ablehnung, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse – selbst bei ansonsten guter Gesundheit.

Gerade in dieser Phase ist professionelle Unterstützung entscheidend. Als erfahrene Experten wissen wir, welche Versicherer unter welchen Bedingungen zur Neuaufnahme bereit sind – und wie man selbst nach einer schwierigen Vorgeschichte wieder zu einem vollwertigen Krankenversicherungsschutz kommt.

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Hohe finanzielle Risiken

Nach einer fristlosen Kündigung durch die PKV drohen oft massive finanzielle Belastungen. Einerseits entfällt jegliche Kostenübernahme für Behandlungen, andererseits können bereits geleistete Zahlungen vom Versicherer zurückgefordert werden – vor allem bei einer rückwirkenden Vertragsaufhebung wegen arglistiger Täuschung.

In solchen Fällen wird der Versicherungsvertrag so behandelt, als hätte er nie bestanden. Das bedeutet: Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, und Sie müssen sämtliche in Anspruch genommenen Leistungen aus eigener Tasche zahlen – häufig auch für teure Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte aus den vergangenen Jahren.

📌 Tipp: Wenn Ihnen arglistige Täuschung vorgeworfen wird, sollten Sie keinesfalls vorschnell zustimmen. Oft lohnt sich eine rechtliche Prüfung – nicht jede Kündigung ist tatsächlich rechtlich haltbar.

Was tun nach der Kündigung?

1. Kündigung prüfen lassen

Zunächst sollte die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Nicht jede fristlose Kündigung ist automatisch wirksam – insbesondere, wenn formale Fehler vorliegen oder keine ausreichenden Gründe genannt werden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dieser kann einschätzen, ob rechtliche Schritte Erfolg versprechen.

2. Zahlungsrückstände klären

Häufiger Grund für eine fristlose Kündigung sind Beitragsschulden. Wer mit seinen Beiträgen im Rückstand ist, sollte möglichst schnell mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen. In vielen Fällen lässt sich eine Ratenzahlung vereinbaren, um die Kündigung eventuell rückgängig zu machen oder die Basisversorgung wiederherzustellen.

3. Widerspruch einlegen

Wenn die Kündigung ungerechtfertigt erscheint, kann innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch eingelegt werden. Dabei ist es wichtig, diesen schriftlich und nachvollziehbar zu begründen. Auch hier ist anwaltliche Unterstützung hilfreich, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

💡Wer ohne Krankenversicherungsschutz dasteht, riskiert nicht nur hohe Behandlungskosten, sondern verstößt auch gegen die Versicherungspflicht in Deutschland. Daher ist schnelles Handeln entscheidend. 

 

Lösungen nach einer fristlosen Kündigung

Auch wenn eine fristlose Kündigung der privaten Krankenversicherung ein harter Einschnitt ist – sie bedeutet nicht, dass man dauerhaft ohne Schutz bleiben muss. Es gibt mehrere Wege, um wieder in eine rechtlich abgesicherte Krankenversicherung zu gelangen.

Welche Lösung im konkreten Fall möglich ist, hängt von vielen Faktoren ab – z. B. vom Alter, Gesundheitszustand, Kündigungsgrund oder vom beruflichen Status. Genau hier ist professionelle Unterstützung entscheidend, denn Standardlösungen reichen oft nicht aus. Unsere Experten der FinanzSchneiderei prüfen Ihre Situation individuell und zeigen Wege auf, die Sie allein oft nicht finden würden.

Lösungsmöglichkeiten nach fristloser Kündigung:

Wenn die Kündigung auf Zahlungsrückstände zurückzuführen ist, kann die Rückkehr in die PKV unter bestimmten Voraussetzungen gelingen:

  • Schulden begleichen: Durch die vollständige Begleichung der offenen Beiträge ist es manchmal möglich, wieder in den ursprünglichen Versicherungsschutz aufgenommen zu werden.
  • Notlagentarif nutzen: Als Übergangslösung bietet sich der Notlagentarif an. Er sichert eine grundlegende medizinische Versorgung, bis die finanziellen Schwierigkeiten überwunden sind.

Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist in bestimmten Fällen möglich:

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Wer ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnimmt, kann unter Umständen wieder in die GKV wechseln.
  • Sonderfälle: Auch durch Arbeitslosigkeit, Familienversicherung oder Rückkehr aus dem Ausland kann ein Wechsel möglich werden. Hier lohnt sich eine individuelle Beratung.

Wenn kein direkter Wechsel in die GKV möglich ist, können spezialisierte Berater helfen, alternative Lösungen zu finden.

Für Personen ohne regulären Zugang zur PKV oder GKV gibt es alternative Optionen:

  • Europäische Krankenversicherung: Diese bieten zeitlich befristeten Schutz und können eine kurzfristige Lösung darstellen – etwa bei Aufenthalt in Deutschland mit Wohnsitz im EU-Ausland.
  • PKV Basistarif oder Notlagentarif: Diese Tarife bieten eine medizinische Grundversorgung und stehen auch ausgeschlossenen PKV-Mitgliedern offen.

Fazit: Schnell handeln und Lösungen finden

Eine fristlose Kündigung der privaten Krankenversicherung ist eine ernste Angelegenheit, aber es gibt Lösungen. Je nach Ursache gibt es Wege, wieder Versicherungsschutz zu erhalten – sei es durch Nachzahlung, Widerspruch oder alternative Versicherungsmodelle. Wichtig ist, schnell zu handeln und sich rechtzeitig über die besten Optionen zu informieren.

👉Wir helfen Ihnen dabei, Ihre passende Lösung zu finden. 

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PKV Spezialist Ferdinand Steiner

Autor: Ferdinand Steiner
Gründer und Geschäftsführer der Finanzschneiderei

Seit 1998 bin ich in der Versicherungsbranche tätig – angefangen bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse, später als Gründer und Geschäftsführer der Finanzschneiderei. Mit über 25 Jahren Erfahrung begleite ich Menschen auf ihrem Weg durch das komplexe System der Krankenversicherung – sei es in Deutschland, in Europa oder weltweit.

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